Tabaksteuer
Deutschland: Tabaksteuererhöhung 2023
Im Nachbarland Deutschland gab es erst heuer, Mitte des Jahres, eine Änderung im Tabaksteuergesetz.
Nun soll im Jahr 2023 die Steuer auf Tabakwaren noch höher ausfallen.
Das bereits in Kraft getretene Modernisierungsgesetz sieht vor, dass Shisha-Tabak im Jahr 2023 dann 19 Euro pro Kilogramm kosten soll.
Nach 7 Jahren erfolgt durch die deutsche Bundesregierung erneut eine Erhöhung der Tabaksteuer.
Dieses sieht keine einmalige Verteuerung vor, sondern eine Stufenweise Anpassung wie folgt:
2023 sind noch 19 EURO je Kilo fällig, im Jahr 2026 wären es bereits 23 EURO je Kilogramm.
Noch eine Erneuerung betrifft die Liquids, auf diese bisher keine Steuer erhoben wurde – das ist bereits bekannt, mit 2022 waren dies 1,60€, 2024 dann 2 Euro und 2026 bereits 3,20€.
Steuerreform bei Shishatabak und Liquids heiß diskutiert.
Natürlich stößt dies in der Branche als auch bei Konsumenten, die beide damit zur Kasse gebeten werden, auf viele Kritiker.
In der Shisha-Branche rechnet man übrigens noch dazu mit Lieferengpässen, da wie bereits mal berichtet, es nun eine Mengenbegrenzung in Deutschland gibt. So wird es künftig keine typischen Verpackungseinheiten mit 50g oder darüber hinaus geben – lediglich 25g Packungen dürfen in den Handel. Das bedeutet eine massive Umstellung der Produktion der Hersteller, extra nur für den deutschen Markt – denn bei uns in Österreich gibt es diese sinnbefreite Mengenbegrenzung (noch) nicht.
Das ganze bringt eventuell nochmals Schwung in den Schwarzmarkt, der ohnehin bereits besteht.
Quelle: Business On
Shisha Tabak Umsatz bricht ein
Der Absatz von Wasserpfeifen-Tabak rutscht ab.
Das Bundesministerium in Deutschland zerstöre den legalen Markt für Shisha Tabake.
In Folge der steuerlichen Maßnahmen u.a. für Wasserpfeifentabak im Jahr 2022, ist der Absatz im 1.Quartal im Vergleich zum Vorjahr um etwa 80 Prozent zurückgegangen.
Das bedeutet in Zahlen einen verringerten Steuerwert von rund 48,15 Millionen Euro.
Die Produktionsstätten der Tabakhersteller stehen seit 4 Monaten still.
Der Grund ist die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak, welchee seit 01.01.2022 erhoben wird.
Eine weitere Einschränkung durch die Verordnung in Deutschland ist, dass Shisha-Tabak ab 01.06.22 nur mehr in Kleinverpackung bis maximal 25 Gramm in den Verkauf gebracht werden dürfen.
Die bisher üblichen größeren Verpackungsgrößen von 50g, 100g, 200 bzw. 250g oder sogar 1Kg Kübel sind dann verboten.
Dieser Schritt sollte eigentlich die Steuerhinterziehung verhindern – tatsächlich nimm der Staat damit jetzt weniger an Steuereinahmen ein – die Befürchtung dass der Schwarzmarkt hingegen floriert ist groß.
Aufgrund dieser Verordnungen nimmt der Handel weniger bis keine Ware mehr ab, da man befürchtet, die Ware nicht mehr bis Jahresende verkaufen zu können. Das wiederum beflügelt den Schwarzmarkt wieder und spielt diesen in die Hände.
Diese bedrohliche Entwicklung schlägt sich nun auch im Absatz von Steuerzeichen nieder. Aus den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten für das erste Quartal 2022 geht hervor, dass für 351 Tonnen Wasserpfeifentabak, der erstmalig in der Statistik gesondert ausgewiesen wird, Steuerzeichen bezogen wurden. Im Jahr 2021 lag der Jahresdurchschnitt bei einem ganzjährigen Absatz von 6.914 Tonnen bei 1.728,5 Tonnen pro Quartal. Die verarbeitete Menge ging damit im Vorjahresvergleich um 80 Prozent zurück.
Die Steuerwerte gingen von 69,05 Millionen Euro im 1. Quartal 2021 für Wasserpfeifen- und Pfeifentabak um 48,15 Millionen Euro auf 20,9 Millionen Euro im 1. Quartal 2022 zurück. Der Anteil für Wasserpfeifentabak betrug dabei im 1. Quartal 2022 rund 16 Millionen Euro. Damit sinken die Steuereinnahmen trotz Tabaksteuererhöhung und der Einführung einer Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak um 69,72 Prozent in dieser Kategorie.
Zitat/Quelle: Presseportal.de
Für den Vorsitzenden des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak e.V. Mischall-Konstantin El-Madany liegt hier die Ursache an einer eine fehlgeleitete Steuerpolitik.
„Die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak ist bereits eine harte Belastung für die legal produzierenden Unternehmen. Die 25-Gramm Mengenbegrenzung ist jedoch nicht nur wirkungslos gegen die Steuerverstöße im gastronomischen Bereich, sie ist auch für die Hersteller eine nahezu unlösbare Herausforderung.“
Zitat von Presseportal.de
„Die Hersteller können die staatlichen Vorgaben in dieser Zeit nicht wirtschaftlich erfüllen. So wird der legale Markt zugunsten der organisierten Kriminalität zerstört.“
Informationen zum Verband:
Der Bundesverband Wasserpfeifentabak e.V. vertritt die Interessen von mehr als 30 Herstellern, Importeuren, Markeninhabern und Händlern von Wasserpfeifentabak in Deutschland.
Der Verband setzt sich für eine gesetzeskonforme und transparente Produktion, Vermarktung und Abgabe von Wasserpfeifentabak sowie für eine einheitliche Regulierung von Shisha-Bars ein.
Webseite: wpt-verband.de
Tabak-Schmuggel nimmt zu
Doppelt soviel illegal geschmuggelter Shisha-Tabak wie vor einem Jahr.
Ein generell legales Produkt, jedoch werden Gewinne erhöht, durch kriminelle Banden welche die Tabak-Steuer umgehen wollen. Dabei geht es um Millionen von Steuergeldern.
Die Zahlen: 2019 fand der Zoll in Hamburg 1,9 Tonnen geschmuggelten Tabak, 2020 bereits 3,5 Tonnen. Und nach BILD-Informationen hat sich diese Zahl im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt! Den genauen Wert verkündet das Finanzministerium im April.
Zitat von Bild.de
Bei einer Tonne Tabak, werden rund 30.000 Euro Steuern hinterzogen.
Quelle: Bild.de
Shisha Rauchen wird teuer
Seit 01/2022 gab es wie bereits berichtet eine Änderung bei der Tabaksteuerregelung in Deutschland.
Rauchen entwickelt sich in Deutschland zum Luxusgut.
Ab heuer greift hier eine von mehreren Tabaksteuererhöhungen für die kommenden Jahre.
Neben normalen Zigaretten sind auch und E-Zigaretten, Shisha Tabak und Liquids davon betroffen.
Details aus dem Tabaksteuergesetz in Deutschland
- Das Tabaksteuermodell ist ab dem 1. Januar 2022 festgelegt.
- Bei erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt (gleich wie Zigaretten).
- Nikotinhaltige Substanzen sind ab dem 1. Juli 2022 Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen der Tabaksteuer.
Ab 2022 soll sich für fünf Jahre lang die Tabaksteuer erhöhen – ein Mal pro Jahr !
Das gilt bei den Nachbarn nicht nur für Zigaretten und Zigarren bzw. Feinschnitt Tabak – sondern eben auch für E-Zigaretten und E-Shishas, die nikotinhaltige Liquids enthalten.
Für diese Produkte galt bisher nur die Umsatzsteuer in DE.
Quelle: Ruhr24.de
Änderung im Tabaksteuergesetz in Deutschland
Am 10.06.2021 wurde in Deutschland ein neues Tabaksteuergesetz beschlossen.
Es hat sich auch im Bezug zu Shisha Tabak und Shisha Dampfsteine einiges geändert.
Bisher wurde der Shisha Tabak wie Pfeifentabak besteuert – dies soll sich nun ändern und Wasserpfeifentabak enthält nun zusätzlich noch eine Steuer drauf – somit wird dieser teurer.
Bereits im Februar wurde beschlossen, dass nun auch sogenannte Wasserpfeifen Dampfsteine versteuert werden sollen.
Bei Shisha Steam Stones verhält es sich so, dass diese bisher in Deutschland nicht in das Tabaksteuergesetz fielen.
Nun lautet die unverbindliche Zollmeldung, dass in Liquid/Molasse getränkte Wasserpfeifen Tabak ebenso Tabaksteuerpflichtig sein sollen. Nicht getränkte also trockene Mineralsteine unterliegen dem nicht, sondern nur Rauchsteine die auch ein Trägermaterial (Melasse/Zucker/Honig,etc.) enthalten und somit Rauchfertig sind.
Das wird somit auch nikotinfreie Dampfsteine in Zukunft teuer machen.
Manch Hersteller hat hierfür eine Alternative – in dem man die Natursteine ohne Melasse anbietet und die Melasse separat abgepackt. Das ist zumindest bis 07/2022 rechtskonform – denn dann werden wohl auch Liquids besteuert, unabhängig davon ob Nikotin enthalten oder nicht. Für den deutschen Markt werden dann alle Produkte mit Steuermarken versehen.
Wie das in Österreich aussieht, ist noch nicht klar – hier ist uns bisher zum Glück noch keine Änderung bekannt.
Bei uns herrscht ohnehin ein Tabakmonopol für Tabak und somit werden nur Trafiken supportet.
Dampfsteine sind bislang davon ausgenommen bzw. gibt es keine gesetzliche Vorschreibung und man kann nur hoffen dass dies so bleibt. Nachdem aber sogar explizite Shisha Lokale in das Gastro-Rauchergesetz gefallen sind und viele Unternehmer in Österreich vor dem aus standen, muss man sich wohl auch darauf vorbereiten, dass es für div. Shops bald noch schwieriger wird als zuvor.
Link zum Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/07/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-modernisierung-tabaksteuerrecht.html
470Kg Shisha Tabak sichergestellt !
In Deutschland, Karlsruhe – wurden am 25.09.20 bei dem länderübergreifenden Sicherheitstag im öffentlichen Raum insgesamt 39 Fahnungstreffer, 11 Festnahmen und 420 Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Ein besonderer Fall gelang den Zollbeamten, als sie etwa 475 Kilogramm Wasserpfeifen-Tabak sicherstellten.
„darunter augenscheinliche Schmuggelware sowie mehrere Kisten Tabak, die außerhalb einer Bar versteckt waren und durch Einsatzbeamte entdeckt wurden“ – so die Mitteilung des Zollamtes.
Shisha Tabak unterliegt genauso wie normaler Tabak der Tabaksteuer – und importierter, nicht verzollter Shisha Tabak ist somit illegal.
Ohne Steuerbanderole wird es sich wahrscheinlich genau darum handeln – eben um Fälschungen oder Schmuggelware. Die Aussgabe von loser Tabakware ist übrigens auch nicht gestattet in Detuschland.
Quelle: ka-news.de
100kg Shisha-Tabak sichergestellt
Immer und immer wieder… diesmal wurden 100Kg illegal eingeführter Shisha Tabak von Beamten sichergestellt.
In Deutschland (Darmstadt) stellte der Zoll bei einer Verkehrskontrolle über 100kg Shisha-Tabak (der Marke Adaya) sicher. Überprüft wurde ein Lieferwagen mit moldawischen Kennzeichen.
Der Fahrer gab den Beamten an, dass er den Tabak einen Freund in Belgien bringen wolle. Natürlich waren keine entsprechenden Zollpapiere, welche nötig wären, vorhanden. Darauf hin wurden seitens der Zoll-Beamten ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die Tabaksteuer in Höhe von 2.286,80€ sowie eine Sicherheitsleistung von 2.213,20€ setzte die Staatsanwaltschaft Offenbach fest. Nach begleichung der Abgaben konnte der Fahrer seine Fahrt nach Belgien (natürlich ohne Tabak) fortsetzen.
(etwas gering wie mir erscheint bei der Menge.. bei uns in Österreich wären hier noch aufgrund des Monopols höhere Strafen entstanden…)
Quelle: Presseportal.de