Der Shisha Newsblog aus Österreich !

Shisha Steuer

Deutschland: Tabaksteuererhöhung 2023

Im Nachbarland Deutschland gab es erst heuer, Mitte des Jahres, eine Änderung im Tabaksteuergesetz.
Nun soll im Jahr 2023 die Steuer auf Tabakwaren noch höher ausfallen.

Das bereits in Kraft getretene Modernisierungsgesetz sieht vor, dass Shisha-Tabak im Jahr 2023 dann 19 Euro pro Kilogramm kosten soll.

Image by stockking on Freepik

Nach 7 Jahren erfolgt durch die deutsche Bundesregierung erneut eine Erhöhung der Tabaksteuer.
Dieses sieht keine einmalige Verteuerung vor, sondern eine Stufenweise Anpassung wie folgt:
2023 sind noch 19 EURO je Kilo fällig, im Jahr 2026 wären es bereits 23 EURO je Kilogramm.

Noch eine Erneuerung betrifft die Liquids, auf diese bisher keine Steuer erhoben wurde – das ist bereits bekannt, mit 2022 waren dies 1,60€, 2024 dann 2 Euro und 2026 bereits 3,20€.

Steuerreform bei Shishatabak und Liquids heiß diskutiert.
Natürlich stößt dies in der Branche als auch bei Konsumenten, die beide damit zur Kasse gebeten werden, auf viele Kritiker.

In der Shisha-Branche rechnet man übrigens noch dazu mit Lieferengpässen, da wie bereits mal berichtet, es nun eine Mengenbegrenzung in Deutschland gibt. So wird es künftig keine typischen Verpackungseinheiten mit 50g oder darüber hinaus geben – lediglich 25g Packungen dürfen in den Handel. Das bedeutet eine massive Umstellung der Produktion der Hersteller, extra nur für den deutschen Markt – denn bei uns in Österreich gibt es diese sinnbefreite Mengenbegrenzung (noch) nicht.

Das ganze bringt eventuell nochmals Schwung in den Schwarzmarkt, der ohnehin bereits besteht.

Quelle: Business On

Shisha Rauchen wird teuer

Seit 01/2022 gab es wie bereits berichtet eine Änderung bei der Tabaksteuerregelung in Deutschland.

Rauchen entwickelt sich in Deutschland zum Luxusgut.
Ab heuer greift hier eine von mehreren Tabaksteuererhöhungen für die kommenden Jahre.
Neben normalen Zigaretten sind auch und E-Zigaretten, Shisha Tabak und Liquids davon betroffen.


Details aus dem Tabaksteuergesetz in Deutschland

  • Das Tabaksteuermodell ist ab dem 1. Januar 2022 festgelegt.
  • Bei erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt (gleich wie Zigaretten).
  • Nikotinhaltige Substanzen sind ab dem 1. Juli 2022 Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen der Tabaksteuer.

Ab 2022 soll sich für fünf Jahre lang die Tabaksteuer erhöhen – ein Mal pro Jahr !
Das gilt bei den Nachbarn nicht nur für Zigaretten und Zigarren bzw. Feinschnitt Tabak – sondern eben auch für E-Zigaretten und E-Shishas, die nikotinhaltige Liquids enthalten.
Für diese Produkte galt bisher nur die Umsatzsteuer in DE.

Quelle: Ruhr24.de

Änderung im Tabaksteuergesetz in Deutschland

Am 10.06.2021 wurde in Deutschland ein neues Tabaksteuergesetz beschlossen.

Es hat sich auch im Bezug zu Shisha Tabak und Shisha Dampfsteine einiges geändert.

Bisher wurde der Shisha Tabak wie Pfeifentabak besteuert – dies soll sich nun ändern und Wasserpfeifentabak enthält nun zusätzlich noch eine Steuer drauf – somit wird dieser teurer.

Bereits im Februar wurde beschlossen, dass nun auch sogenannte Wasserpfeifen Dampfsteine versteuert werden sollen.
Bei Shisha Steam Stones verhält es sich so, dass diese bisher in Deutschland nicht in das Tabaksteuergesetz fielen.
Nun lautet die unverbindliche Zollmeldung, dass in Liquid/Molasse getränkte Wasserpfeifen Tabak ebenso Tabaksteuerpflichtig sein sollen. Nicht getränkte also trockene Mineralsteine unterliegen dem nicht, sondern nur Rauchsteine die auch ein Trägermaterial (Melasse/Zucker/Honig,etc.) enthalten und somit Rauchfertig sind.

Das wird somit auch nikotinfreie Dampfsteine in Zukunft teuer machen.
Manch Hersteller hat hierfür eine Alternative – in dem man die Natursteine ohne Melasse anbietet und die Melasse separat abgepackt. Das ist zumindest bis 07/2022 rechtskonform – denn dann werden wohl auch Liquids besteuert, unabhängig davon ob Nikotin enthalten oder nicht. Für den deutschen Markt werden dann alle Produkte mit Steuermarken versehen.

Wie das in Österreich aussieht, ist noch nicht klar – hier ist uns bisher zum Glück noch keine Änderung bekannt.
Bei uns herrscht ohnehin ein Tabakmonopol für Tabak und somit werden nur Trafiken supportet.
Dampfsteine sind bislang davon ausgenommen bzw. gibt es keine gesetzliche Vorschreibung und man kann nur hoffen dass dies so bleibt. Nachdem aber sogar explizite Shisha Lokale in das Gastro-Rauchergesetz gefallen sind und viele Unternehmer in Österreich vor dem aus standen, muss man sich wohl auch darauf vorbereiten, dass es für div. Shops bald noch schwieriger wird als zuvor.

Link zum Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Ta­bak­steu­er­rechts:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/07/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-modernisierung-tabaksteuerrecht.html

 

 

Großbrand bei Shisha Großhändler

Im Dezember 2017 gab es einen Großbrand bei dem Shisha Händler & Importeur ASA GmbH in ihrem Lager in Mainz.

Das Unternehmen ist eines der ältesten Firmen in der Wasserpfeifen Branche im europäischen Bereich und seit 1999 tätig.

Es wurde dort sehr viel Lagerware zerstört, es konnten sich jedoch alle Mitarbeiter in Sicherheit bringen.

Das betrifft sowohl den Großhandel von ASA als auch die Einzelhandelsshops wie Blubberhaus.

Foto: wiesbaden112.de

Foto: wiesbaden112.de

Wie es zu diesem Feuer kam ist leider unklar. Hier noch die offizielle Meldung auf der Großhandelswebseite www.asa-europe.com

Mittlerweile kann man über deren Einzelhandel Shop wieder bestellen.

Am Abend des 6. Dezember hat sich ein Großbrand in unserer Lagerhalle ereignet, welcher all unser Sortiment sowie weite Teile des Gebäudes vernichtet hat. Dies betrifft all unsere Shops der Marken ASA GmbHBlubberhausShiazoUnited Vapesund Pandora Shisha. Glücklicherweise konnten alle unsere Mitarbeiter das Gebäude rechtzeitig verlassen, sodass es zu keinen Personenschäden kam.
Wir haben weiterhin genug Ware auf Lager in anderen Standorten und arbeiten zur Stunde an Lösungsmöglichkeiten um Ihnen bis Weihnachten einen Teil unserer Produkte wieder anbieten zu können, da unsere Systeme zunächst umgestellt werden müssen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,

Ihr ASA GmbH Team

 

 

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