Der Shisha Newsblog aus Österreich !

Nichtrauchergesetz

Shisha-Bar ignoriert Lockdown

Nicht jeder nimmt die Covid-19 Maßnahmen ernst und vor allem den Lockdown nicht – auch in der Gastronomie scheint es so zu sein.

Eine Shisha-Bar öffnete in Wien-Hernals am Dienstag, obwohl es nicht erlaubt gewesen wäre. Wohl in doppelter Hinsicht, nach Covid-19 und eig. weiterhin keine Ausnahmeregelung für Shisha-Lokale bzgl. des Nichtrauchergesetztes.

Seit 17.11. befindet sich Österreich erneut im Lockdown augrund der Pandemie – dieser soll bis 06.12. andauern. Es gab bereits einige Delikte und Anzeigen.

Ebenso der Betreiber des Shisha Lokals – der dennoch aufsperrte und rund 20 Gäste hielten sich dort auf – dies wird hohe Strafen mit sich ziehen.

Der Besitzer sprach mit der Tageszeitung „Heute“ über diesen Fall.
Laut ihm soll das Lokal seit November 2019 nicht mehr im Betrieb sein bzw. wird nicht mehr als Gastronomie geführt.
Er wäre selbst darauf aufmerksam gemacht worden, dass dort fremde Leute eingebrochen sind.

 

Quelle:
Heute.at – Artikel 1 + Artikel 2

Jede 3te Shisha Bar geschlossen

Seit dem Rauchverbot in der Gastronomie, haben es Shisha Lokale sehr schwer, denn Ausnahme gibt’s keine.

Das Rauchergesetz trat mit Oktober 2019 in Kraft und seither bleiben die Türen bei Shisha Lokalen geschlossen, da das Hauptgeschäft mit rauchenden Kunden gemacht wurde – logisch.

Seit dem Rauchverbot hat etwa jedes dritte Shisha-Lokal zugesperrt, sagt Branchensprecher Jakob Baran.
Die Konzeptänderungen die es von manchen scheinbar gab, von der Shisha-Bar zu einer normalen Bar – seien fast alle gescheitert.

Bei der Poltik sei keine Ausnahmeregelung in Sicht, einzig von kleineren Parteien gibt es Unterstützung.

Also im Großen und ganzen hat sich seither eigentlich nichts getan oder geändert. Die Sachlage bleibt wie gehabt.

Quelle: ÖGZ / Gast.at

Shisha-Demo in Wien

Am Freitag, den 13. Dezember wurde eine Demo der Shisha-Bar Betreiber angesetzt. Diese wurde vor der SPÖ-Zentrale in der Löwelstraße abgehalten.

Es waren mehr als 1000 Menschen Vorort, welche den Verband der Shisha Bar Betreiber Österreich (VSBÖ) – welcher 2017 gegründet wurde – dabei Unterstützen wollten, gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Österreich bzw. für eine Ausnahmeregelung für Shisha Lokale zu demonstrieren.

Beim Shisha Verband spricht man von 1500 Menschen – in den Medien von mehrere Hundert oder über 1000 – Frage mich stets bei solchen Angaben, wer zählt denn nun falsch ? 😉
Sagen wir einfach es waren um den Dreh ~1000 ^^

Jedenfalls gab es Punsch, gratis Shisha und Musik von Rapper Nazar.

Seit 1.November gilt in Österreich nämlich ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie. Eine Ausnahmeregelung für Shisha Lokale wie in anderen EU-Ländern wurde seitens obersten Gerichtshof vor kurzem abgelehnt !

Erneut wird von 10.000 Beschäftigten (bei 500 Unternehmen) gesprochen die Ihren Job verlieren könnten, so der Veranstalter u. Obmann des VSBÖ, Jakob Baran – welcher auch Inhaber der Titan Lounge ist – Stellvertretender Obmann ist Eray Erkurt, der wiederum Inhaber vom Selcuklu ist.

Erneut gehe ich davon aus, dass diese Zahl nicht auf Fakten beruht, so müsste jedes Lokal rund 20 Mitarbeiter haben, dem nicht so ist. Jedoch ist Fakt, dass viele ihren Job verlieren würden, wenn Lokalbetreiber welche Ihr Geschäft nur darauf spezialisiert haben und in Folge dessen die Gäste ausbleiben und somit auch der Umsatz… da die Besucher der Shisha-Bars logischer Weise explizit zum Wasserpfeife rauchen dort hin gehen.

Wie zu erfahren ist, plant man wohl noch eine weitere Demonstration.

Die Hoffnungen der gut 500 Shisha-Bar Betreiber in Österreich, ruhen nun auf der neuen Regierung Türkis-Grün.

Viele Betriebe haben bereits geschlossen oder haben Umsatzeinbußen von über 90% – da Sie ohne Shisha wohl kaum Kunden generieren können, da wie gesagt die Gäste hauptsächlich zum Shisha rauchen in ein Shisha Lokal gehen – „no na ned“.
Ergo würde hier eine Ausnahmeregelung niemanden Schaden, da es jedem bewusst sein sollte, der dort hinein geht und niemand dazu gezwungen ist.
Außer den Mitarbeitern, diese noch mehr den Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind – der Grund worum dieses Gesetz eigentlich in Kraft kam – aber auch hier gilt, keiner ist gezwungen irgendwo zu Arbeiten wo er nicht möchte – auch wenn dies fast ausschließlich Menschen mit Migrationshintergrund sind u. vl. ohne höherer Ausbildung – gerade in der Gastronomie wird immer wieder Personal gesucht (meist jedoch ausgebildetes Fachpersonal mit Erfahrung).

Auch diverse andere Lokale haben Umsatz-Reduzierungen von bis zu 50% seit der Gesetzesänderung, laut Wirtschaftskammer. In der Nacht-Gastronomie interessanterweise nur bis zu 20%.

Ich persönlich habe bisher jedoch entdeckt, dass z.B. Irish Pubs dennoch gesteckt voll sind und es wohl nicht viel Unterschied macht, außer dass man dort auch endlich mal Einatmen kann ohne die Luft zu schneiden.
Das wird sicherlich je nach Gastro-Betrieb unterschiedlich sein, gehe aber davon aus, dass es wie auch in anderen Ländern funktionieren wird.
Es benötigt halt Zeit und Geduld…
Ist das Lokal jedoch bereits davor nicht gut gelaufen, so ist das kein Argument, dass es nun deswegen geschlossen werden muss – das wäre dann womöglich ohnehin früher od. später passiert.

Eigenartigerweise gibt es übrigens, wofür Österreich bekannt ist, wieder Grauzonen… Diese heißen Hotel oder Casino. Denn dort wird heiter weiter geraucht – Hotelbetreiber haben Argumentiert, dass ein eigenes Zimmer wie eine Wohnung sei und dort dürfe man Rauchen – das scheint wohl bisher akzeptiert worden zu sein.
Laut Peter Dobcak, Obmann der Wirtschaftskammer der Sparte Gastronomie, ist man derzeit jedoch dabei dies Rechtlich zu prüfen und ein Ergebnis in den nächsten Wochen vorliegen soll. Man geht auch in Zukunft von strengeren Kontrollen aus.

Bei Shisha Lokalen und Bars ist das natürlich etwas anderes, da diese exklusiv darauf ausgelegt sind, dass Menschen dort rauchen/dampfen – ebenso sind es öffentliche Lokale für jedermann. Dennoch will die Politik / Gesetztesgeber bisher keine Ausnahme machen für explizite „Raucher-Lokale“ od. eben „Shisha-Lokale“ wo auch Getränke ausgeschenkt od. Essen/Snacks serviert werden dürfen.

Aber Gesetz ist nun mal Gesetz, dieses wird man auch mit der Demo nicht sofort Rückgängig machen oder ändern können.
Dennoch gibt es nun bald eine neue Regierung, womit sich die ganze Gesetzeslage von einer vorherigen Regierung natürlich wieder verändern könnte. Man darf also gespannt sein…

 

Quellen:

Artikel @derStandard.at
Artikel @diePresse.com
Artikel @Kurier.at

 

Shisha Bars – Ausnahmeregelung vom VfGH abgelehnt !

Seit 1.November 2019 gilt das Österreichweite Rauchverbot in der Gastronomie, ohne jegliche Ausnahme. Rauchen ist seit diesem Zeitpunkt in keinem Restaurant, Lokal, Bar oder Pub mehr erlaubt.

Diese Gesetzesregelung betraf natürlich auch alle Shisha-Lokale.
Schon davor wurde Gemeinsam mit Nacht-Lokalen eine Verfassungsklage eingereicht für eine Ausnahmeregelung , aus dieser jedoch nichts wurde.

Shisha-Bar Verbund fordert Ausnahmeregelung

Nun gab es auch noch eine explizite Forderung der Shisha-Bar Betreiber, welche eine Ausnahmeregelung wollten, wie Sie es in vielen anderen EU-Ländern welche ein Rauchverbot in der Gastronomie gesetzt haben, gibt.

Die Argumentation der Shisha-Bars liegt auf der Hand.
Die Lokale seien nicht mit anderen Vergleichbar, so besuchen diese im Normalfall ausschließlich Gäste, welche explizit Shisha Rauchen möchten.

Die Anträge zur Überprüfung wurden übrigens vom Verband der Shisha-Bar Betreiber Österreich (VSBÖ) eingereicht, welche sogar auf Unterstützung von bekannten Rechtsanwaltskanzleien setzte.

Ebenfalls kam Support von der Wiener Wirtschaftskammer.
„Österreich sei das einzige Land in der EU, in der es keine Ausnahme für Shisha-Bars gibt“, so der Obmann der Gastronomie Fachgruppe, Peter Dobcak.

Keine Ausnahmeregelung für Shisha-Bars

Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) wies dies jedoch zurück.
Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetztesgeber beim Nichtraucherschutz sämliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt.

Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, „als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden“, hielt das der VfGH in seinem endgültigen Beschluss fest.

Shisha Bars vor Schließung – Mitarbeiter verlieren Jobs

Allein in Wien gibt es vor Inkrafttreten des Rauchverbots etwa 250 Shisha-Lokale. Laut der Shisha-Bars sollen bereits 1.500 deswegen ihren Job verloren haben. Unrealistisch wirkt hingegen die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer, welche in den Medien und den Shisha-Bar Vertretern innerhalb von paar Wochen von 5000 auf 10.000 hochgepusht wurden.


Es mag zwar sein, dass es viele betrifft, jedoch keine 10.000 – aber rechnet es euch selbst aus, wie viele Mitarbeiter so ein (meist kleineres) Lokal haben müsste und Urteilt selbst, inwiefern diese Zahlen stimmen… wenn die Medien zeitgleich von 400-600 Betrieben in Österreich ausgeht.

Klingt vielleicht hart aber leider muss man auch sagen, dass die Unternehmer, die nun raunzen und bereits geschlossen haben od. kurz vor der Schließung stehen, lang genug Zeit hatten umzudenken. Leider ist es nun mal so… das lässt sich nicht wieder von heute auf Morgen ändern. Es mag nicht einfach sein, jedoch muss man hier als Unternehmer flexibel sein und vorzeitig agieren, vl. andere Geschäftsfelder eröffnen od. zumindest Temporär etc. nicht erst wenn es bereits zu spät ist.

 

Es gibt bereits Gerüchte, dass viele Shisha Lokal Betreiber nun auf „Vereine“ bzw. „Raucher-Clubs“ setzen. Sprich, ein „Hinterzimmer“ wo man nur als Vereinsmitglied welches einen Mitgliedsbeitrag bezahlt Zutritt bekommt, diesen soll man per E-Mail als Code erhalten lt. Jakob Baran, der Obman des Shisha-Verbandes. Dort kann man dann eine Shisha rauchen, erhaltet aber laut dessen Aussagen keinerlei Getränke oder Snacks.

Das mag jetzt vielleicht eine Grauzone sein, jedoch wird dies Rechtlich noch schwierig werden. Unter anderem benutzen die Gäste dennoch den Eingang des Gastronomiebetriebes dafür. Ebenfalls fragt sich wie das in der Praxis gut als Geschäftsidee funktionieren soll.

Man wird abwarten müssen, ob eine neue Regierung doch andere Ansätze verfolgt und umdenkt – ist Österreich ja doch scheinbar das einzige Land ohne Ausnahme und jeder Mensch sollte selbst entscheiden, können ob er in ein Shisha Lokal geht wo nun mal ganz klar deklariert auch Shisha geraucht wird. Andererseits würde das ja auch für andere Lokale gelten, die deklarieren könnten ob Raucherlokal oder Nichtraucherlokal.. aber belassen wir das nun, das ist eine ewige Diskussion und es wurde von Anfang an bei der Umsetzung schon vor Jahren einiges falsch gemacht, womit sich Gastronomen vom Staat verarscht fühlen.

 

Meine Meinung dazu ist…
Kauft euch lieber eine Shisha – dafür müsst ihr nicht mal von der Couch aufstehen – einfach eine Shisha online bestellen und nach Hause liefern lassen.
Raucht diese gemütlich Zuhause oder wo auch immer es erlaubt ist, mit Freunden und Bekannten – das ist ohnehin eine gemütlichere Location zum Shisha rauchen als manch Lokale die bereits wie eine „Disco“ geführt werden.. dieses auf „Party“ machen, passt einfach nicht mit der tradtionellen Shisha-Kultur zusammen.
Oder mietet euch einfach eine Shisha für einen oder mehrere Tage, das könnt ihr beim Anbieter Rent a Hookah machen, welchen es schon lange davor gab und das Original ist.

 

Verfassungsklage gegen die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes

Die Novelle des Tabak- und Nichtraucher-Schutzgesetzes soll laut Politik mit 01.11.2019 in Kraft treten.

Es beinhaltet neben herkömmlichen Tabakerzeugnissen wie Zigaretten auch andere Produkte wie z.B. Wasserpfeifen. Somit wird das Rauchen von Wasserpfeifen in Gastronomie-Betrieben verboten. Ausgenommen davon sind lediglich Freiflächen also z.B. ein Shani-Garten (§ 12 Abs 1 Z 4 TNRSG).

Diese Novelle bedroht folglich die Existenz aller Shisha-Bars und Shisha-Lokale in Österreich, da Kunden diese Betriebe logischer Weise hauptsächlich zum konsumieren von Wasserpfeifen besuchen.

Es sollen laut Medien bis 10.000 Arbeitsplätze sowie 400-500 Betriebe bedrohen (Anm. 10k halte ich als komplett unrealistisch) und Zulieferer sind dadurch unmittelbar bedroht (Anm. nicht wenn die Lieferanten sich auf Endkunden spezialisieren bzw. die meisten Großhändler ohnehin nicht in Österreich ansässig sind bzw. hier nicht das Hauptgeschäft tätigen – Großhändler in AT beliefern vor allem auch den Einzelhandel wie Shisha Shops u. Trafiken)

In der Öffentlichkeit wurde die Notwendigkeit dieser Gesetzesnovelle häufig mit EU-Verordnungen argumentiert. Ein Blick nach Deutschland zeigt allerdings, dass es durchaus möglich ist, entsprechende Ausnahmeregelungen für die Betreiber von Shisha Bars zu schaffen.

Jakob Baran, Obmann des VSBÖ, Peter Dobcak, MSc, Stv. Obmann, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft bei der Wirtschaftskammer Wien, Em. o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer, ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, sowie der Kanzleigründer und Managing Partner Dr. Gabriel Lansky und der Anwalt für Umwelt- und öffentliches Wirtschaftsrecht Mag. Andreas Bauer von der internationalen Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + partner informieren bei der Pressekonferenz über die bevorstehende Verfassungsklage gegen die geplante Gesetzesnovelle, erläutern deren rechtliche Grundlagen und zeigen mögliche Alternativen auf.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit auf weiterführende Gespräche und Interviews.
Anmeldung unter events@lansky.at bis 1. Oktober 2019, 14 Uhr.

Datum: 02.10.2019, 11:00 – 11:45 Uhr

Ort: Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + Partner, 6. Stock
Biberstraße 5, 1010 Wien, Österreich

 

Quelle: OTS Presseaussendung

Rauchverbot in Gastronomie betrifft auch Shisha Lokale

Es ist beschlossene Sache, das Rauchverbot in der Gastronomie in Österreich kommt.
Damit sind nun auch Shisha-Bars betroffen, welche ab November nicht mehr legal wären und Schließen müssten.

Die Wirtschaftskammer ist „not amused“ ebenso Branchenvertreter welche die Verfassungsklage, welche bereits bei der ersten Androhung des Rauchverbotes bestand, wieder einreichen wollen.

Es gibt etwa 500 Shisha-Lokale in Österreich, gut die Hälfte davon alleine in der Hauptstadt Wien. Die Entwicklung ging in den letzten Jahren rasant in die Höhe – die meisten Shisha-Bars werden von Inhaberin mit Migrationshintergrund der zweiten od. dritten Generation betrieben und auch besucht.

Natürlich sehen sich nun viele Betreiber der Lokale in ihrer Existenz bedroht, denn mit November wo das Gesetz eintrifft, wären diese Etablissements illegal und müssten somit dicht machen.

Dies würde vor allem wieder einige Arbeitsplätze kosten.

Von einer Ausnahmeregelung ist bisher nichts in Sicht, aber man sollte erstmal abwarten auch bzgl. der Verfassungsklage die sicher noch eingereicht wird. Denn auch in Deutschland wurde so ein Gesetz gekippt… Österreich wäre damit das erste Land wo Shisha Lokale verboten wären.

Man sollte bedenken, dass dort ohnehin NUR Menschen hingehen, die auch Shisha rauchen wollen oder kein Problem damit haben, es sind ja schließlich exklusive Bars zum Shisha rauchen – sprich, man genau deswegen dort eintritt – natürlich bekommt man auch Getränke und Snacks, dafür könnte man aber auch in diverse andere Cafe’s und Lokale gehen.

Sollte sich hier nichts mehr ändern durch eine Gegenwehr der Shisha-Branche od. Wirtschaftskammer bzw. einlenken der Politik, dann sieht es schlecht aus für die Wasserpfeifen Kultur in Österreich – zumindest in der Gastronomie.

Denn wir haben die Lösung für alle, die nicht auf eine gute Wasserpfeife verzichten wollen. Mietet euch einfach eine Shisha bei Rent a Hookah und raucht sie chillig Zuhause od. bei Freunden, denn das kann euch keiner verbieten (außer eure Mitbewohner) 😉

Wer jedoch gleich eine eigene Hookah haben möchte und öfters konsumiert, kann sich auch eine bei unserem Partner-Shop Shisha-Island ganz bequem eine Shisha bestellen und nach Hause liefern lassen !

Quellen:
Artikel bei „der Standard“
Artikel bei Krone
Artikel bei Kurier
Artikel auf ORF.at

8 Jahre – Shisha Shop aus Wien

Shisha Island, der Wiener Shisha Online Shop wird 8 Jahre alt !

2009 wurde der damalige Shop aus Judenburg, welcher unter dieser Domain „blubberinsel.at“ erreichbar und bekannt war an einen neuen Besitzer übergeben. Die Übernahme brachte einen neuen Standort (Wien) sowie neues Label unter „Shisha Island“ sowie Domain „www.shisha-island.at“ unter diesem der Shop seither erreichbar ist.

Zum 8 Jährigen Jubiläum unterzog sich der Shop nach 2014 wieder ein Re-Design. Die Webseite ist nun Responsive Webdesign und Zeitgemäß auch für mobile Geräte ausgelegt.

Ebenso wurde das Logo neu und Professioneller gestaltet und soll somit Shisha Island in ein neues Modernes Licht bringen.

Zum Anlass gibt es wieder einige Aktionen im Shop sowie auch einen 10% Rabatt Gutschein > Gutscheincode: 8JAHRE

Shisha Island 8 Jahre

zum Shop: www.shisha-island.at

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