Tabakgesetz
Deutschland: Tabaksteuererhöhung 2023
Im Nachbarland Deutschland gab es erst heuer, Mitte des Jahres, eine Änderung im Tabaksteuergesetz.
Nun soll im Jahr 2023 die Steuer auf Tabakwaren noch höher ausfallen.
Das bereits in Kraft getretene Modernisierungsgesetz sieht vor, dass Shisha-Tabak im Jahr 2023 dann 19 Euro pro Kilogramm kosten soll.
Nach 7 Jahren erfolgt durch die deutsche Bundesregierung erneut eine Erhöhung der Tabaksteuer.
Dieses sieht keine einmalige Verteuerung vor, sondern eine Stufenweise Anpassung wie folgt:
2023 sind noch 19 EURO je Kilo fällig, im Jahr 2026 wären es bereits 23 EURO je Kilogramm.
Noch eine Erneuerung betrifft die Liquids, auf diese bisher keine Steuer erhoben wurde – das ist bereits bekannt, mit 2022 waren dies 1,60€, 2024 dann 2 Euro und 2026 bereits 3,20€.
Steuerreform bei Shishatabak und Liquids heiß diskutiert.
Natürlich stößt dies in der Branche als auch bei Konsumenten, die beide damit zur Kasse gebeten werden, auf viele Kritiker.
In der Shisha-Branche rechnet man übrigens noch dazu mit Lieferengpässen, da wie bereits mal berichtet, es nun eine Mengenbegrenzung in Deutschland gibt. So wird es künftig keine typischen Verpackungseinheiten mit 50g oder darüber hinaus geben – lediglich 25g Packungen dürfen in den Handel. Das bedeutet eine massive Umstellung der Produktion der Hersteller, extra nur für den deutschen Markt – denn bei uns in Österreich gibt es diese sinnbefreite Mengenbegrenzung (noch) nicht.
Das ganze bringt eventuell nochmals Schwung in den Schwarzmarkt, der ohnehin bereits besteht.
Quelle: Business On
Shisha Tabak Umsatz bricht ein
Der Absatz von Wasserpfeifen-Tabak rutscht ab.
Das Bundesministerium in Deutschland zerstöre den legalen Markt für Shisha Tabake.
In Folge der steuerlichen Maßnahmen u.a. für Wasserpfeifentabak im Jahr 2022, ist der Absatz im 1.Quartal im Vergleich zum Vorjahr um etwa 80 Prozent zurückgegangen.
Das bedeutet in Zahlen einen verringerten Steuerwert von rund 48,15 Millionen Euro.
Die Produktionsstätten der Tabakhersteller stehen seit 4 Monaten still.
Der Grund ist die Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak, welchee seit 01.01.2022 erhoben wird.
Eine weitere Einschränkung durch die Verordnung in Deutschland ist, dass Shisha-Tabak ab 01.06.22 nur mehr in Kleinverpackung bis maximal 25 Gramm in den Verkauf gebracht werden dürfen.
Die bisher üblichen größeren Verpackungsgrößen von 50g, 100g, 200 bzw. 250g oder sogar 1Kg Kübel sind dann verboten.
Dieser Schritt sollte eigentlich die Steuerhinterziehung verhindern – tatsächlich nimm der Staat damit jetzt weniger an Steuereinahmen ein – die Befürchtung dass der Schwarzmarkt hingegen floriert ist groß.
Aufgrund dieser Verordnungen nimmt der Handel weniger bis keine Ware mehr ab, da man befürchtet, die Ware nicht mehr bis Jahresende verkaufen zu können. Das wiederum beflügelt den Schwarzmarkt wieder und spielt diesen in die Hände.
Diese bedrohliche Entwicklung schlägt sich nun auch im Absatz von Steuerzeichen nieder. Aus den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten für das erste Quartal 2022 geht hervor, dass für 351 Tonnen Wasserpfeifentabak, der erstmalig in der Statistik gesondert ausgewiesen wird, Steuerzeichen bezogen wurden. Im Jahr 2021 lag der Jahresdurchschnitt bei einem ganzjährigen Absatz von 6.914 Tonnen bei 1.728,5 Tonnen pro Quartal. Die verarbeitete Menge ging damit im Vorjahresvergleich um 80 Prozent zurück.
Die Steuerwerte gingen von 69,05 Millionen Euro im 1. Quartal 2021 für Wasserpfeifen- und Pfeifentabak um 48,15 Millionen Euro auf 20,9 Millionen Euro im 1. Quartal 2022 zurück. Der Anteil für Wasserpfeifentabak betrug dabei im 1. Quartal 2022 rund 16 Millionen Euro. Damit sinken die Steuereinnahmen trotz Tabaksteuererhöhung und der Einführung einer Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak um 69,72 Prozent in dieser Kategorie.
Zitat/Quelle: Presseportal.de
Für den Vorsitzenden des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak e.V. Mischall-Konstantin El-Madany liegt hier die Ursache an einer eine fehlgeleitete Steuerpolitik.
„Die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak ist bereits eine harte Belastung für die legal produzierenden Unternehmen. Die 25-Gramm Mengenbegrenzung ist jedoch nicht nur wirkungslos gegen die Steuerverstöße im gastronomischen Bereich, sie ist auch für die Hersteller eine nahezu unlösbare Herausforderung.“
Zitat von Presseportal.de
„Die Hersteller können die staatlichen Vorgaben in dieser Zeit nicht wirtschaftlich erfüllen. So wird der legale Markt zugunsten der organisierten Kriminalität zerstört.“
Informationen zum Verband:
Der Bundesverband Wasserpfeifentabak e.V. vertritt die Interessen von mehr als 30 Herstellern, Importeuren, Markeninhabern und Händlern von Wasserpfeifentabak in Deutschland.
Der Verband setzt sich für eine gesetzeskonforme und transparente Produktion, Vermarktung und Abgabe von Wasserpfeifentabak sowie für eine einheitliche Regulierung von Shisha-Bars ein.
Webseite: wpt-verband.de
Änderung im Tabaksteuergesetz in Deutschland
Am 10.06.2021 wurde in Deutschland ein neues Tabaksteuergesetz beschlossen.
Es hat sich auch im Bezug zu Shisha Tabak und Shisha Dampfsteine einiges geändert.
Bisher wurde der Shisha Tabak wie Pfeifentabak besteuert – dies soll sich nun ändern und Wasserpfeifentabak enthält nun zusätzlich noch eine Steuer drauf – somit wird dieser teurer.
Bereits im Februar wurde beschlossen, dass nun auch sogenannte Wasserpfeifen Dampfsteine versteuert werden sollen.
Bei Shisha Steam Stones verhält es sich so, dass diese bisher in Deutschland nicht in das Tabaksteuergesetz fielen.
Nun lautet die unverbindliche Zollmeldung, dass in Liquid/Molasse getränkte Wasserpfeifen Tabak ebenso Tabaksteuerpflichtig sein sollen. Nicht getränkte also trockene Mineralsteine unterliegen dem nicht, sondern nur Rauchsteine die auch ein Trägermaterial (Melasse/Zucker/Honig,etc.) enthalten und somit Rauchfertig sind.
Das wird somit auch nikotinfreie Dampfsteine in Zukunft teuer machen.
Manch Hersteller hat hierfür eine Alternative – in dem man die Natursteine ohne Melasse anbietet und die Melasse separat abgepackt. Das ist zumindest bis 07/2022 rechtskonform – denn dann werden wohl auch Liquids besteuert, unabhängig davon ob Nikotin enthalten oder nicht. Für den deutschen Markt werden dann alle Produkte mit Steuermarken versehen.
Wie das in Österreich aussieht, ist noch nicht klar – hier ist uns bisher zum Glück noch keine Änderung bekannt.
Bei uns herrscht ohnehin ein Tabakmonopol für Tabak und somit werden nur Trafiken supportet.
Dampfsteine sind bislang davon ausgenommen bzw. gibt es keine gesetzliche Vorschreibung und man kann nur hoffen dass dies so bleibt. Nachdem aber sogar explizite Shisha Lokale in das Gastro-Rauchergesetz gefallen sind und viele Unternehmer in Österreich vor dem aus standen, muss man sich wohl auch darauf vorbereiten, dass es für div. Shops bald noch schwieriger wird als zuvor.
Link zum Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/07/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-modernisierung-tabaksteuerrecht.html
10 Tonnen illegaler Shisha-Tabak sichergestellt !
Erneut haben Zoll-Fahnder in Deutschland mehr als sage und schreibe 10 Tonnen Shisha-Tabak sichergestellt.
Das ist eine Rekordmenge welche Mitte November in Berlin vom Zoll beschlagnahmt wurde.
Es ist dabei ein illegales Shisha-Vertriebsnetz stillgelegt worden, welche regelmäßig unversteuerten Tabak aus dem Ausland importiert haben.
Der Hauptverdächtige sei ein 35-jähriger welcher Bezüge zu kriminellen Mitgliedern einer arabischstämmigen Großfamilie habe – er sei nun in Untersuchungshaft. Mit dem beschlagnahmten Tabak hätte der Mann schätzungsweise einen Gewinn von 6 Millionen Euro über Shisha Bars einfahren können.
30 Einsatzkräfte waren bei den Durchsuchungen beteiligt und das Landeskriminalamt war seit Juli der deutsch-irakischen Tätergruppe auf der Spur.
Die drei 27 bis 35 Jährigen Beschuldigten sollen neben legalen Geschäften eben auch einen illegalen Vertrieb mit selbst hergestelltem Wasserpfeifentabak aufgebaut und diese europaweit vertrieben haben.
Quelle: Der Tagesspiegel
Jede 3te Shisha Bar geschlossen
Seit dem Rauchverbot in der Gastronomie, haben es Shisha Lokale sehr schwer, denn Ausnahme gibt’s keine.
Das Rauchergesetz trat mit Oktober 2019 in Kraft und seither bleiben die Türen bei Shisha Lokalen geschlossen, da das Hauptgeschäft mit rauchenden Kunden gemacht wurde – logisch.
Seit dem Rauchverbot hat etwa jedes dritte Shisha-Lokal zugesperrt, sagt Branchensprecher Jakob Baran.
Die Konzeptänderungen die es von manchen scheinbar gab, von der Shisha-Bar zu einer normalen Bar – seien fast alle gescheitert.
Bei der Poltik sei keine Ausnahmeregelung in Sicht, einzig von kleineren Parteien gibt es Unterstützung.
Also im Großen und ganzen hat sich seither eigentlich nichts getan oder geändert. Die Sachlage bleibt wie gehabt.
Quelle: ÖGZ / Gast.at
Shisha Tabakverordnung – Gesetztesänderungen
Es ist zwar mittlerweile 3 Jahre her, jedoch hatten wir darüber nie berichtet.
Jeder Shisha User – zumindest in Deutschland, kannte die Problematik mit der 5% Feuchtigkeitsgrenze bei Shisha Tabak.
Diese Einschränkung gab es bei uns in Österreich oder anderen Ländern nicht.
Zum Vergleich: Shisha Tabak weist üblicherweise, je nach Hersteller, eine Feuchtigkeit von 20-35% auf (durch Molasse/Glycerin).
Dadurch brennt der Tabak nicht so schnell an und das Rauch-vergnügen und Rauchvolumen ist um einiges besser.
Bis April/Mai 2016 – denn da bewirkte eine Gesetzesänderung in der Tabakverordnung Deutschland für alle Shisha Fans etwas gutes.
Die Feuchtigkeitsgrenze von 5% wurde aufgehoben, somit wird keine zusätzliche Shisha Molasse zum Anfeuchten mehr benötigt.
Das ist auch der Grund, weshalb Molasse in manch Shops in DE kaum mehr zu finden ist, so würde man es nur mehr für alten trockenen Tabak oder für Shisha Dampfsteine benötigen. Manche sehen es vielleicht wieder Negativ, da nun in der Verpackung weniger Tabak enthalten sei, da das Glycerin/Molasse natürlich ins Gewicht fällt. Aber so einige Hersteller hatten sich an die 5% Grenze und separaten Charge für Deutschland ohnehin nicht so genau gehalten – so gab es auch nur Stichproben und geringe Strafen wenn mal eine Charge darüber war, diese längst wieder abgesetzt war bevor es einen Rückruf gegeben hätte.
Hierzu gab es auch im deutschen Shisha Forum eine Diskussion:
Auszug aus de.wikipedia.org
Zum 4. April 2016 wurde die Tabakverordnung durch das Tabakerzeugnisgesetz mit zugehöriger Tabakerzeugnisverordnung ersetzt. Darin werden allgemein alle „Zusatzstoffe …, die die toxische oder suchterzeugende Wirkung oder die krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften (CMR-Eigenschaften) beim Konsum messbar erhöhen“ sowie speziell Vitamine, Koffein und Taurin verboten. Feuchthaltemittel sind demnach nicht mehr untersagt.
Das ist aber nicht alles, denn Zeitgleich gab es wiederum eine EU-Gesetzesänderung, die wiederum etwas Sinnlos erscheint.
Am 20.05.2016 trat eine neue EU-Tabakproduktrichtlinie in Kraft, die unter anderem folgendes besagt.
Die Shisha Tabak Verpackungen müssen seither ähnlich wie bei Zigaretten neu gestaltet werden.
Demnach müssen auch hier Warnhinweise angebracht werden, die gut 65% der Schachtel od. Dose bedecken müssen.
Zusätzlich dürfen die Tabaksorten nicht mehr auf die Geschmacksrichtung schließen… also keine Früchte, Obst etc. mehr angebracht werden.
Ebenso die Namen der Geschmackssorten mussten verändert werden, so ist Blueberry nicht mehr in Ordnung und müsste ggf. Blue oder was auch immer heißen.
Manch Hersteller (wie Al Fahker, siehe Bild) arbeiten nun nur mehr mit Farben und Nummerierungen um zumindest für den Handel eine Zuweisung und Unterscheidung bieten zu können.
Damit machte man die schönen Verpackungen der Shisha Tabak Hersteller ebenfalls zu nichte.
Petition gegen das Rauchergesetz 2018
Wie ja bereits bekannt sein sollte, gibt es ein neues Rauchergesetz welches mit 2018 in Kraft treten wird.
Am 1. Mai 2018 wird in Österreich mit der neuen Tabakgesetz-Novelle ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen für alle Gastronomie Betriebe in Kraft treten.
Das heißt dann vermutlich für jedes Shisha-Lokal dass Sie den Betrieb einstellen müssen – denn 90% der Leute gehen dort wohl nur wegen.. na was wohl? Genau, zum Shisha rauchen hin.
Natürlich ist das mit der neuen Regierung noch nicht beschlossen, denn die wollen vermutlich (auch wenn’s nur um Publicity und Beliebtheitsgrad geht) das Gesetz wieder kippen.
Jedenfalls habe ich hierzu vor kurzem durch Zufall etwas entdeckt.
Das Shisha Lokal „Shisha Palace“ aus Graz (mich wundert ja, dass es hier noch keinen Namens-Rechtsstreit mit dem gleichnamigen Shisha Shop aus Tirol gab) – stellte eine Petition online.
Genau genommen eine Petition gegen die Änderungen im Österreichischen Rauchergesetzt 2018.
Wie der Screenshot zeigt, sieht es derzeit nicht danach aus dass man das Ziel von 18.000 erreichen würde.
Wer Sie noch unterstützen möchte, kann das gerne hier machen:
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/aenderung-im-rauchergesetz-2018