Shisha Tabak
Urlaub mit der Shisha
Urlaubszeit ist Reisezeit
Bald ist Sommerbeginn – und damit startet für viele eine Zeit voller Spaß und Erholung. Damit das auch so bleibt, hier ein paar Tipps und Gesetze rund um Urlaubszeit, Tabak und Co.
Mit der Shisha wegfahren
Wer will für mehrere Wochen auf sein Shisha-Erlebnis verzichten? Gerade die Shisha ist ideal, um einen guten Moment mit Freunden oder neuen Bekanntschaften zu teilen. Auch Feiern oder Relaxen am Strand wird damit schöner. Jedoch gibt es die meisten Geräte, die zu Hause stehen, oft nur ohne Reiseset. Sie sind auch zu groß und bruchgefährdet, um sie einfach einzupacken und mitzunehmen. Was bleibt ist, sich ein wenig unter den transportfähigen Alternativen umzusehen.
Für Reiseaktivitäten bieten Hersteller zum Beispiel leichte Modelle, wie die Boro Shisha To Go an. Diese ist aus Plastik und daher Geschmackssache. Von vielen werden ihre Modelle als superpraktisch, leicht und gut zum Mitnehmen bezeichnet. Im Gegensatz dazu sind Luxus-Reisesets wie das von Oduman aus Edelstahl und Glas. Sie zeichnen sich durch ihre kleinen Ausmaße und ein Gewicht unter 2 kg aus und haben ebenfalls sehr gute Bewertungen. Generell gilt: ob man sich nun – zum Beispiel aus Hygienegründen – für ein eigenes Modell entscheidet, oder sich vom Angebot am Urlaubsort überraschen lässt, muss jeder für sich selber entscheiden.
Zu Hause gute Unterhaltung genießen
Auch zu Hause ist der Sommer eine Zeit voller Möglichkeiten für chillige Unterhaltung und schöne Ausflüge. Denn was gibt es Besseres, als sich mit einer Shisha an einem lauen Sommerabend in vertrauter Umgebung vollkommen zu entspannen und dabei im Kopf ein wenig zu verreisen? Für Spaß und den perfekten Flow sorgt dabei am besten gute Musik. Selber machen, oder einfach gute Sommermusik hören, passt optimal für schöne Momente. Lässig wird das Musikerlebnis auch in der Gruppe – zum Beispiel mit einem Bongo oder einer Djembé bei einem kleinen Ausflug in den Park.
Möchte man allerdings gute Laune und relaxte Unterhaltung in den eigenen vier Wänden, bereichert ein Besuch im online Casino einen Sommerabend auf jeden Fall. Ob allein oder in der Gruppe auf rot oder schwarz gesetzt wird, kann dann ganz spontan entschieden werden. Vielleicht passt dazu auch eine Tasse Kaffee – im Sommer allerdings besser als Cold Brew. Diesen gibt es in vielen Varianten – ideal, um die eigene, liebste Rezeptur zu finden und gemeinsam zu Hause mit dem Trendgetränk zu experimentieren.
Tabak als beliebtes Souvenir – Mengenbeschränkungen und Zollgesetze
Einmal unterwegs, bieten sich neue, spannende Eindrücke. Horizonterweiterung ist angesagt. Viele Touristen lieben es, für zu Hause Souvenirs und Erinnerungsstücke zu besorgen. Ein schöner Zeitvertreib, denn man erhält dabei Einsichten in das Alltagsleben und die Gebräuche eines Landes. Für Shisha Raucher sind natürlich Tabakwaren besonders interessant. Genau zu diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage, wieviel Tabak nach Österreich mitgenommen werden darf.
Innerhalb der EU
Bei Waren wie Zigarren, Zigaretten oder Tabak muss aufgepasst werden. Diese sind nur in begrenzten Mengen Teil des freien Warenverkehrs, nämlich dann, wenn sie ausschließlich der eigenen, privaten Verwendung dienen. Transportierende Personen müssen dazu 17 Jahre oder älter sein. Erlaubt ist zum Beispiel die Mitnahme von 1 kg Rauchtabak. Für Waren aus manchen EU-Ländern, wie zum Beispiel Ungarn, Rumänien und Grönland, gelten allerdings niedrigere Mengenbegrenzungen. Grundlage für die Berechnung der erlaubten Menge ist immer die Summe der Produkte, die sich im Reisekoffer befindet.
Tabak-Import aus Drittländern
Aber Achtung! Kommt man aus Drittländern außerhalb der EU zurück nach Österreich, gelten andere Regeln. Grundsätzlich sind dann nur 250 g Rauchtabak zum Mitnehmen erlaubt, allerdings ebenfalls nur von Personen, die 17 Jahre oder älter sind. Komplex wird die Gesetzgebung erst recht, wenn über mehrere Länder eingereist wird. Die Gesetze in Bezug auf Tabak sind dann je nach Land verschieden – und schon die Durchreise könnte Probleme verursachen. Beachtet man allerdings alle Auflagen, steht einem schönen Genuss-Souvenir für zu Hause nichts im Weg.
100kg Shisha-Tabak sichergestellt
Immer und immer wieder… diesmal wurden 100Kg illegal eingeführter Shisha Tabak von Beamten sichergestellt.
In Deutschland (Darmstadt) stellte der Zoll bei einer Verkehrskontrolle über 100kg Shisha-Tabak (der Marke Adaya) sicher. Überprüft wurde ein Lieferwagen mit moldawischen Kennzeichen.
Der Fahrer gab den Beamten an, dass er den Tabak einen Freund in Belgien bringen wolle. Natürlich waren keine entsprechenden Zollpapiere, welche nötig wären, vorhanden. Darauf hin wurden seitens der Zoll-Beamten ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die Tabaksteuer in Höhe von 2.286,80€ sowie eine Sicherheitsleistung von 2.213,20€ setzte die Staatsanwaltschaft Offenbach fest. Nach begleichung der Abgaben konnte der Fahrer seine Fahrt nach Belgien (natürlich ohne Tabak) fortsetzen.
(etwas gering wie mir erscheint bei der Menge.. bei uns in Österreich wären hier noch aufgrund des Monopols höhere Strafen entstanden…)
Bild: Presseportal.de
Quelle: Presseportal.de
Shisha Tabakverordnung – Gesetztesänderungen
Es ist zwar mittlerweile 3 Jahre her, jedoch hatten wir darüber nie berichtet.
Jeder Shisha User – zumindest in Deutschland, kannte die Problematik mit der 5% Feuchtigkeitsgrenze bei Shisha Tabak.
Diese Einschränkung gab es bei uns in Österreich oder anderen Ländern nicht.
Zum Vergleich: Shisha Tabak weist üblicherweise, je nach Hersteller, eine Feuchtigkeit von 20-35% auf (durch Molasse/Glycerin).
Dadurch brennt der Tabak nicht so schnell an und das Rauch-vergnügen und Rauchvolumen ist um einiges besser.

Bis April/Mai 2016 – denn da bewirkte eine Gesetzesänderung in der Tabakverordnung Deutschland für alle Shisha Fans etwas gutes.
Die Feuchtigkeitsgrenze von 5% wurde aufgehoben, somit wird keine zusätzliche Shisha Molasse zum Anfeuchten mehr benötigt.
Das ist auch der Grund, weshalb Molasse in manch Shops in DE kaum mehr zu finden ist, so würde man es nur mehr für alten trockenen Tabak oder für Shisha Dampfsteine benötigen. Manche sehen es vielleicht wieder Negativ, da nun in der Verpackung weniger Tabak enthalten sei, da das Glycerin/Molasse natürlich ins Gewicht fällt. Aber so einige Hersteller hatten sich an die 5% Grenze und separaten Charge für Deutschland ohnehin nicht so genau gehalten – so gab es auch nur Stichproben und geringe Strafen wenn mal eine Charge darüber war, diese längst wieder abgesetzt war bevor es einen Rückruf gegeben hätte.
Hierzu gab es auch im deutschen Shisha Forum eine Diskussion:
Auszug aus de.wikipedia.org
Zum 4. April 2016 wurde die Tabakverordnung durch das Tabakerzeugnisgesetz mit zugehöriger Tabakerzeugnisverordnung ersetzt. Darin werden allgemein alle „Zusatzstoffe …, die die toxische oder suchterzeugende Wirkung oder die krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften (CMR-Eigenschaften) beim Konsum messbar erhöhen“ sowie speziell Vitamine, Koffein und Taurin verboten. Feuchthaltemittel sind demnach nicht mehr untersagt.
Das ist aber nicht alles, denn Zeitgleich gab es wiederum eine EU-Gesetzesänderung, die wiederum etwas Sinnlos erscheint.
Am 20.05.2016 trat eine neue EU-Tabakproduktrichtlinie in Kraft, die unter anderem folgendes besagt.
Die Shisha Tabak Verpackungen müssen seither ähnlich wie bei Zigaretten neu gestaltet werden.
Demnach müssen auch hier Warnhinweise angebracht werden, die gut 65% der Schachtel od. Dose bedecken müssen.
Zusätzlich dürfen die Tabaksorten nicht mehr auf die Geschmacksrichtung schließen… also keine Früchte, Obst etc. mehr angebracht werden.
Ebenso die Namen der Geschmackssorten mussten verändert werden, so ist Blueberry nicht mehr in Ordnung und müsste ggf. Blue oder was auch immer heißen.
Manch Hersteller (wie Al Fahker, siehe Bild) arbeiten nun nur mehr mit Farben und Nummerierungen um zumindest für den Handel eine Zuweisung und Unterscheidung bieten zu können.
Damit machte man die schönen Verpackungen der Shisha Tabak Hersteller ebenfalls zu nichte.

35 Kilo illegaler Shisha Tabak beschlagnahmt
Wieder einmal wurde illegal importierter Shisha Tabak beschlagnahmt.

Foto: Privat
Diesmal in Berlin – das Ziel des Einsatzes waren natürlich wieder Shisha-Bars, wo häufig zu billig Preisen unverzollter Tabak importiert wird.
Die Beamten stellten etwa 35 Kilogramm Shisha Tabak fest – außerdem gab es wie meist in nicht gut gelüfteten Shisha Lokalen eine zu hohe Kohlenmonoxid-Konzentration.
Die zwei kontrollierten Lokale sind dort nicht unbekannt im Bereich der organisierten Kriminalität – so fand man auch Männer mit Waffen oder 5 stelligen Bargeld Beträgen.
Beim beschlagnahmten Tabak geht die Polizei von Steuerhehlerei aus.
Der Tabak sei unter anderem auch über das in Deutschland erlaubte Maß an Glycerin angefeuchtet worden (5% Feuchtigkeitsgrenze in Deutschland).
Quelle: Morgenpost.de
Al Fakher Fusion
Jeder der schon mal Shisha geraucht hat, kennt Al Fakher Shisha Tabak.
Nun hat der Tabakhersteller aus den Vereinigten Arabischen Emiraten eine neue Tabaklinie bzw. Label auf den Markt gebracht.
Al Fakher Fusion – welchen es erstmal in 3 verschiedenen Sorten geben wird.
Neu daran ist, dass es „moderne“ Mixes sind welche bei Al-Fakher nicht im Standard Sortiment waren.
Ambrosia > Cremige Mischung aus Früchten mit einem hauch von Minze
Black Widow > Tropische Basis mit nussigen Note
Magic Love > süßer Früchtemix mit einem hauch von Minze
Ob oder wann diese neuen Sorten bei uns in Österreich erhältlich sind, dazu liegen mir keine Informationen auf.
Webseite: http://fusion.alfakher.com
(ist jedoch aus Österreich nicht verfügbar.. womöglich beugt man damit gleich Anfragen aus Österreich vor bzgl. Tabakmonopol)
Zoll stellt 26 Kilo Shisha Tabak in Shisha-Bar sicher
Der Deutsche Zoll kontrollierte mehrere Shisha-Bars in Ostsachsen und hat zahlreiche Verstöße festgestellt.
Es waren 65 Einsatzkräfte u.a. auch Zollbeamte für Finanzkontrolle und Schwarzarbeit sowie die Bundespolizei im Einsatz.
Der Zoll stellte dabei über 26 Kilogramm unversteuerten, illegal importierten, Wasserpfeifen-Tabak in Shisha Lokalen sicher.
Es wurden drei Strafverfahren wegen des unversteuerten Tabaks und vier Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund des Verkaufs von Tabak ohne Verpackung eingeleitet worden.
Ebenso wurden einige Personen bzgl. Schwarzarbeit kontrolliert – wobei der Verdacht auf illegale Arbeitsaufnahme und verstoßt gegen das Aufenthaltsgesetz fällt.
Gegen einen Lokal Inhaber wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet.

Bild: Focus Online / Hauptzollamt Dresden/news aktuell
Quelle: Focus Online
Shisha vs. Zigarette – der ewige Streit…

Es wird wohl nie eine 100% Aussagekräftige Studie geben, aber das Thema wird ebenfalls immer wieder heiß diskutiert.
Was ist denn nun Schädlicher? Die Wasserpfeife oder die Zigarette ?
Genau das lässt sich nach wie vor Pauschal nicht beantworten.
Eine Studie von der University of Pittsburgh hat ergeben, dass während einer Shisha Session 125x mehr Rauch, 25x mehr Teer, 2,5x mehr Nikotin (sofern kein Nikotinfreier Tabakersatz) und 10x soviel Kohlenmonoxid inhaliert werden, im gegensatz zu einer Zigarette.
Und genau hier liegt der Fehler begraben, denn jede Studie vergleicht eine Shisha Session wo man länger als 30-45 Minuten daran sitzt mit dem Rauchen einer einzelnen Zigarette welche man in wenigen Minuten gepafft hat.
Der Studienleiter Brian Primach gesteht aber selbst ein, dass der Vergleich nicht optimal sei, da Wasserpfeifen und Zigaretten auf unterschiedliche Art und Weise geraucht werden.
Es lässt sich also wieder nur erahnen, dass man beim Rauchen einer Shisha vermutlich mehr Giftstoffe zu sich nimmt.
Wobei ein starker Raucher sicherlich auf dem Tag verteilt viel mehr Gift inhaliert und eine Shisha rauchen die meisten (normalerweise) nicht täglich oder mehrmals täglich.
Quelle:
http://www.supermed.at/gesundheit/shisha-vs-zigarette-was-ist-ungesuender/