Der Shisha Newsblog aus Österreich !

Rauchverbot in Lokalen

Shisha Bars – Ausnahmeregelung vom VfGH abgelehnt !

Seit 1.November 2019 gilt das Österreichweite Rauchverbot in der Gastronomie, ohne jegliche Ausnahme. Rauchen ist seit diesem Zeitpunkt in keinem Restaurant, Lokal, Bar oder Pub mehr erlaubt.

Diese Gesetzesregelung betraf natürlich auch alle Shisha-Lokale.
Schon davor wurde Gemeinsam mit Nacht-Lokalen eine Verfassungsklage eingereicht für eine Ausnahmeregelung , aus dieser jedoch nichts wurde.

Shisha-Bar Verbund fordert Ausnahmeregelung

Nun gab es auch noch eine explizite Forderung der Shisha-Bar Betreiber, welche eine Ausnahmeregelung wollten, wie Sie es in vielen anderen EU-Ländern welche ein Rauchverbot in der Gastronomie gesetzt haben, gibt.

Die Argumentation der Shisha-Bars liegt auf der Hand.
Die Lokale seien nicht mit anderen Vergleichbar, so besuchen diese im Normalfall ausschließlich Gäste, welche explizit Shisha Rauchen möchten.

Die Anträge zur Überprüfung wurden übrigens vom Verband der Shisha-Bar Betreiber Österreich (VSBÖ) eingereicht, welche sogar auf Unterstützung von bekannten Rechtsanwaltskanzleien setzte.

Ebenfalls kam Support von der Wiener Wirtschaftskammer.
„Österreich sei das einzige Land in der EU, in der es keine Ausnahme für Shisha-Bars gibt“, so der Obmann der Gastronomie Fachgruppe, Peter Dobcak.

Keine Ausnahmeregelung für Shisha-Bars

Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) wies dies jedoch zurück.
Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetztesgeber beim Nichtraucherschutz sämliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt.

Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, „als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden“, hielt das der VfGH in seinem endgültigen Beschluss fest.

Shisha Bars vor Schließung – Mitarbeiter verlieren Jobs

Allein in Wien gibt es vor Inkrafttreten des Rauchverbots etwa 250 Shisha-Lokale. Laut der Shisha-Bars sollen bereits 1.500 deswegen ihren Job verloren haben. Unrealistisch wirkt hingegen die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer, welche in den Medien und den Shisha-Bar Vertretern innerhalb von paar Wochen von 5000 auf 10.000 hochgepusht wurden.


Es mag zwar sein, dass es viele betrifft, jedoch keine 10.000 – aber rechnet es euch selbst aus, wie viele Mitarbeiter so ein (meist kleineres) Lokal haben müsste und Urteilt selbst, inwiefern diese Zahlen stimmen… wenn die Medien zeitgleich von 400-600 Betrieben in Österreich ausgeht.

Klingt vielleicht hart aber leider muss man auch sagen, dass die Unternehmer, die nun raunzen und bereits geschlossen haben od. kurz vor der Schließung stehen, lang genug Zeit hatten umzudenken. Leider ist es nun mal so… das lässt sich nicht wieder von heute auf Morgen ändern. Es mag nicht einfach sein, jedoch muss man hier als Unternehmer flexibel sein und vorzeitig agieren, vl. andere Geschäftsfelder eröffnen od. zumindest Temporär etc. nicht erst wenn es bereits zu spät ist.

 

Es gibt bereits Gerüchte, dass viele Shisha Lokal Betreiber nun auf „Vereine“ bzw. „Raucher-Clubs“ setzen. Sprich, ein „Hinterzimmer“ wo man nur als Vereinsmitglied welches einen Mitgliedsbeitrag bezahlt Zutritt bekommt, diesen soll man per E-Mail als Code erhalten lt. Jakob Baran, der Obman des Shisha-Verbandes. Dort kann man dann eine Shisha rauchen, erhaltet aber laut dessen Aussagen keinerlei Getränke oder Snacks.

Das mag jetzt vielleicht eine Grauzone sein, jedoch wird dies Rechtlich noch schwierig werden. Unter anderem benutzen die Gäste dennoch den Eingang des Gastronomiebetriebes dafür. Ebenfalls fragt sich wie das in der Praxis gut als Geschäftsidee funktionieren soll.

Man wird abwarten müssen, ob eine neue Regierung doch andere Ansätze verfolgt und umdenkt – ist Österreich ja doch scheinbar das einzige Land ohne Ausnahme und jeder Mensch sollte selbst entscheiden, können ob er in ein Shisha Lokal geht wo nun mal ganz klar deklariert auch Shisha geraucht wird. Andererseits würde das ja auch für andere Lokale gelten, die deklarieren könnten ob Raucherlokal oder Nichtraucherlokal.. aber belassen wir das nun, das ist eine ewige Diskussion und es wurde von Anfang an bei der Umsetzung schon vor Jahren einiges falsch gemacht, womit sich Gastronomen vom Staat verarscht fühlen.

 

Meine Meinung dazu ist…
Kauft euch lieber eine Shisha – dafür müsst ihr nicht mal von der Couch aufstehen – einfach eine Shisha online bestellen und nach Hause liefern lassen.
Raucht diese gemütlich Zuhause oder wo auch immer es erlaubt ist, mit Freunden und Bekannten – das ist ohnehin eine gemütlichere Location zum Shisha rauchen als manch Lokale die bereits wie eine „Disco“ geführt werden.. dieses auf „Party“ machen, passt einfach nicht mit der tradtionellen Shisha-Kultur zusammen.
Oder mietet euch einfach eine Shisha für einen oder mehrere Tage, das könnt ihr beim Anbieter Rent a Hookah machen, welchen es schon lange davor gab und das Original ist.

 

Verfassungsklage gegen die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes

Die Novelle des Tabak- und Nichtraucher-Schutzgesetzes soll laut Politik mit 01.11.2019 in Kraft treten.

Es beinhaltet neben herkömmlichen Tabakerzeugnissen wie Zigaretten auch andere Produkte wie z.B. Wasserpfeifen. Somit wird das Rauchen von Wasserpfeifen in Gastronomie-Betrieben verboten. Ausgenommen davon sind lediglich Freiflächen also z.B. ein Shani-Garten (§ 12 Abs 1 Z 4 TNRSG).

Diese Novelle bedroht folglich die Existenz aller Shisha-Bars und Shisha-Lokale in Österreich, da Kunden diese Betriebe logischer Weise hauptsächlich zum konsumieren von Wasserpfeifen besuchen.

Es sollen laut Medien bis 10.000 Arbeitsplätze sowie 400-500 Betriebe bedrohen (Anm. 10k halte ich als komplett unrealistisch) und Zulieferer sind dadurch unmittelbar bedroht (Anm. nicht wenn die Lieferanten sich auf Endkunden spezialisieren bzw. die meisten Großhändler ohnehin nicht in Österreich ansässig sind bzw. hier nicht das Hauptgeschäft tätigen – Großhändler in AT beliefern vor allem auch den Einzelhandel wie Shisha Shops u. Trafiken)

In der Öffentlichkeit wurde die Notwendigkeit dieser Gesetzesnovelle häufig mit EU-Verordnungen argumentiert. Ein Blick nach Deutschland zeigt allerdings, dass es durchaus möglich ist, entsprechende Ausnahmeregelungen für die Betreiber von Shisha Bars zu schaffen.

Jakob Baran, Obmann des VSBÖ, Peter Dobcak, MSc, Stv. Obmann, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft bei der Wirtschaftskammer Wien, Em. o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer, ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, sowie der Kanzleigründer und Managing Partner Dr. Gabriel Lansky und der Anwalt für Umwelt- und öffentliches Wirtschaftsrecht Mag. Andreas Bauer von der internationalen Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + partner informieren bei der Pressekonferenz über die bevorstehende Verfassungsklage gegen die geplante Gesetzesnovelle, erläutern deren rechtliche Grundlagen und zeigen mögliche Alternativen auf.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit auf weiterführende Gespräche und Interviews.
Anmeldung unter events@lansky.at bis 1. Oktober 2019, 14 Uhr.

Datum: 02.10.2019, 11:00 – 11:45 Uhr

Ort: Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + Partner, 6. Stock
Biberstraße 5, 1010 Wien, Österreich

 

Quelle: OTS Presseaussendung

Rauchverbot in Gastronomie betrifft auch Shisha Lokale

Es ist beschlossene Sache, das Rauchverbot in der Gastronomie in Österreich kommt.
Damit sind nun auch Shisha-Bars betroffen, welche ab November nicht mehr legal wären und Schließen müssten.

Die Wirtschaftskammer ist „not amused“ ebenso Branchenvertreter welche die Verfassungsklage, welche bereits bei der ersten Androhung des Rauchverbotes bestand, wieder einreichen wollen.

Es gibt etwa 500 Shisha-Lokale in Österreich, gut die Hälfte davon alleine in der Hauptstadt Wien. Die Entwicklung ging in den letzten Jahren rasant in die Höhe – die meisten Shisha-Bars werden von Inhaberin mit Migrationshintergrund der zweiten od. dritten Generation betrieben und auch besucht.

Natürlich sehen sich nun viele Betreiber der Lokale in ihrer Existenz bedroht, denn mit November wo das Gesetz eintrifft, wären diese Etablissements illegal und müssten somit dicht machen.

Dies würde vor allem wieder einige Arbeitsplätze kosten.

Von einer Ausnahmeregelung ist bisher nichts in Sicht, aber man sollte erstmal abwarten auch bzgl. der Verfassungsklage die sicher noch eingereicht wird. Denn auch in Deutschland wurde so ein Gesetz gekippt… Österreich wäre damit das erste Land wo Shisha Lokale verboten wären.

Man sollte bedenken, dass dort ohnehin NUR Menschen hingehen, die auch Shisha rauchen wollen oder kein Problem damit haben, es sind ja schließlich exklusive Bars zum Shisha rauchen – sprich, man genau deswegen dort eintritt – natürlich bekommt man auch Getränke und Snacks, dafür könnte man aber auch in diverse andere Cafe’s und Lokale gehen.

Sollte sich hier nichts mehr ändern durch eine Gegenwehr der Shisha-Branche od. Wirtschaftskammer bzw. einlenken der Politik, dann sieht es schlecht aus für die Wasserpfeifen Kultur in Österreich – zumindest in der Gastronomie.

Denn wir haben die Lösung für alle, die nicht auf eine gute Wasserpfeife verzichten wollen. Mietet euch einfach eine Shisha bei Rent a Hookah und raucht sie chillig Zuhause od. bei Freunden, denn das kann euch keiner verbieten (außer eure Mitbewohner) 😉

Wer jedoch gleich eine eigene Hookah haben möchte und öfters konsumiert, kann sich auch eine bei unserem Partner-Shop Shisha-Island ganz bequem eine Shisha bestellen und nach Hause liefern lassen !

Quellen:
Artikel bei „der Standard“
Artikel bei Krone
Artikel bei Kurier
Artikel auf ORF.at

Raucherverbot auch für die Shisha

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Das Rauchverbot, welches ab 2018 in Kraft treten soll, trifft auch viele Shisha Lokale.
Es gibt geschätzt 50 Shisha Lokale alleine in Wien. Und es kommen laufend neue hinzu.
Zählt man Vereinslokale und Bars hinzu die zzgl. Shisha anbieten, hat eine Recherche der „Wiener Zeitung“ über 200 Lokalitäten ergeben.

 

Ohne Shisha werden viele Lokale zusperren, denn die Leute kommen nur deswegen in diese typischen Shisha Lounges.verbot shisha I
Es hilft auch nichts statt normalen Shisha Tabak mit Nikotin auf Tabakersatz (z.b. aus Zuckerrohr oder Kräutern) ohne Nikotin umzustellen.
Laut Gesundheitsministerium fallen alles „Rauchbare“ sowohl die Shisha Dampfsteine als auch E-Zigaratten bzw. E-Shishas in dieses Lokal Rauchverbot.

Somit gibt es keine Möglichkeit mehr, eine Shisha in einem eigens dafür eröffneten Shisha Lokal zu konsumiere.

Ergo werden sich vermutlich 90% der Gäste nicht mehr dort einfinden.
Das würde das aus von vielen Selbständigen bedeuten, die ihre Existenz darauf aufgebaut haben. Arbeitsplätze gehen dadurch wieder verloren.

Vor allem trifft es viele Migranten, sind die meisten Shisha Lokal Besitzer doch Türken, Perser, Ägypter – von wo auch der Kult der Wasserpfeife herkommt.

Sofern das Lokal einen Shanigarten bzw. Gastgarten hat, könnte zumindest in warmen Zeiten die Wasserpfeifen draußen angeboten werden.
In den Lokalräumlichkeiten jedoch nicht – aber ob ein Shishalokal von ein paar schönen Monaten überleben kann?

Man darf gespannt sein, wie sich das hier noch entwickelt.
Es wäre aber ein grober schnitzer, wenn man Lokale die eigens dafür eröffnet haben, nun ihre Pforten schließen müssten.
Das schadet der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt und bringt kein Schutz für Jugendliche, denn die werden dennoch Shisha rauchen, jedoch Zuhause mit Freunden oder auf Privatpartys.

 

Quelle: Wiener Zeitung

Rauchverbot für unter 18 Jährige

Kein Verkauf mehr an unter 18 Jährige sowie Rauchverbot im freien neben Kindern oder Nichtrauchern.
Genau das wird beim bevorstehenden Rauchergesetz von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher gefordert.

Vorreiter dieser Ideen sind vor allem Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP).
Zitat: Es sei schon höchste Zeit für diese Maßnahme gewesen, da unser Land bereits als „Aschenbecher Europas“ bemitleidet worden wäre.

Zigaretten sollen nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahre verkauft werden dürfen anstatt wie bisher ab 16 Jahre.
Dies ist aktuell nur in drei EU-Staaten zulässig. Damit Jugendliche dieses Verbot nicht umgehen, sollen Zigarettenautomaten abgeschafft werden, meinte Bundesleiter Robert Rockenbauer.

Ebenso wird ein Rauchverbot auf Freien Plätzen gefordert, überall wo Kinder und Nichtraucher belästigt werden könnten.

Die Tabak-Gegner möchten ebenfalls ein Rauchverbot bei Zeltfesten oder in Vereinslokalen.
Shisha, E-Zigaretten bzw. E-Shishas seien den normalen Zigaretten gleichzusetzen.
Ein Rauchverbot im Auto wird ebenfalls diskutiert, nicht nur wegen der Gesundheitsgefahr für mitfahrende Kinder, sondern auch wegen der Ablenkung vom Verkehr.

Man darf also gespannt abwarten, inwiefern und wo überall das Rauchverbot bzw. Rauchergesetz durchgesetzt wird.
Eine sollte klar sein, früher oder später werden wohl auch diverse Shisha Lokale in diese neuen bestimmungen Fallen…

Quelle: Standard.at

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