Der Shisha Newsblog aus Österreich !

Verfassungsklage gegen die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes

Die Novelle des Tabak- und Nichtraucher-Schutzgesetzes soll laut Politik mit 01.11.2019 in Kraft treten.

Es beinhaltet neben herkömmlichen Tabakerzeugnissen wie Zigaretten auch andere Produkte wie z.B. Wasserpfeifen. Somit wird das Rauchen von Wasserpfeifen in Gastronomie-Betrieben verboten. Ausgenommen davon sind lediglich Freiflächen also z.B. ein Shani-Garten (§ 12 Abs 1 Z 4 TNRSG).

Diese Novelle bedroht folglich die Existenz aller Shisha-Bars und Shisha-Lokale in Österreich, da Kunden diese Betriebe logischer Weise hauptsächlich zum konsumieren von Wasserpfeifen besuchen.

Es sollen laut Medien bis 10.000 Arbeitsplätze sowie 400-500 Betriebe bedrohen (Anm. 10k halte ich als komplett unrealistisch) und Zulieferer sind dadurch unmittelbar bedroht (Anm. nicht wenn die Lieferanten sich auf Endkunden spezialisieren bzw. die meisten Großhändler ohnehin nicht in Österreich ansässig sind bzw. hier nicht das Hauptgeschäft tätigen – Großhändler in AT beliefern vor allem auch den Einzelhandel wie Shisha Shops u. Trafiken)

In der Öffentlichkeit wurde die Notwendigkeit dieser Gesetzesnovelle häufig mit EU-Verordnungen argumentiert. Ein Blick nach Deutschland zeigt allerdings, dass es durchaus möglich ist, entsprechende Ausnahmeregelungen für die Betreiber von Shisha Bars zu schaffen.

Jakob Baran, Obmann des VSBÖ, Peter Dobcak, MSc, Stv. Obmann, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft bei der Wirtschaftskammer Wien, Em. o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer, ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, sowie der Kanzleigründer und Managing Partner Dr. Gabriel Lansky und der Anwalt für Umwelt- und öffentliches Wirtschaftsrecht Mag. Andreas Bauer von der internationalen Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + partner informieren bei der Pressekonferenz über die bevorstehende Verfassungsklage gegen die geplante Gesetzesnovelle, erläutern deren rechtliche Grundlagen und zeigen mögliche Alternativen auf.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit auf weiterführende Gespräche und Interviews.
Anmeldung unter events@lansky.at bis 1. Oktober 2019, 14 Uhr.

Datum: 02.10.2019, 11:00 – 11:45 Uhr

Ort: Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + Partner, 6. Stock
Biberstraße 5, 1010 Wien, Österreich

 

Quelle: OTS Presseaussendung

{ "slotId": "6960027382", "unitType": "responsive", "pubId": "pub-3786819855845258", "resize": "auto" }

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Protected by WP Anti Spam
Besucherzähler
  • 1257623 Besucher

Shishas kaufen (Amazon)

Werbeanzeige:

Archive
{ "slotId": "6960027382", "unitType": "responsive", "pubId": "pub-3786819855845258", "resize": "auto" }

SHISHA NEWS

SHISHA INFO

SHISHA BLOG

HOOKAH NEWS

HOOKAH INFO

HOOKAH BLOG