VBSÖ
Shisha Bars – Ausnahmeregelung vom VfGH abgelehnt !
Seit 1.November 2019 gilt das Österreichweite Rauchverbot in der Gastronomie, ohne jegliche Ausnahme. Rauchen ist seit diesem Zeitpunkt in keinem Restaurant, Lokal, Bar oder Pub mehr erlaubt.
Diese Gesetzesregelung betraf natürlich auch alle Shisha-Lokale.
Schon davor wurde Gemeinsam mit Nacht-Lokalen eine Verfassungsklage eingereicht für eine Ausnahmeregelung , aus dieser jedoch nichts wurde.
Shisha-Bar Verbund fordert Ausnahmeregelung
Nun gab es auch noch eine explizite Forderung der Shisha-Bar Betreiber, welche eine Ausnahmeregelung wollten, wie Sie es in vielen anderen EU-Ländern welche ein Rauchverbot in der Gastronomie gesetzt haben, gibt.
Die Argumentation der Shisha-Bars liegt auf der Hand.
Die Lokale seien nicht mit anderen Vergleichbar, so besuchen diese im Normalfall ausschließlich Gäste, welche explizit Shisha Rauchen möchten.
Die Anträge zur Überprüfung wurden übrigens vom Verband der Shisha-Bar Betreiber Österreich (VSBÖ) eingereicht, welche sogar auf Unterstützung von bekannten Rechtsanwaltskanzleien setzte.
Ebenfalls kam Support von der Wiener Wirtschaftskammer.
„Österreich sei das einzige Land in der EU, in der es keine Ausnahme für Shisha-Bars gibt“, so der Obmann der Gastronomie Fachgruppe, Peter Dobcak.
Keine Ausnahmeregelung für Shisha-Bars
Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) wies dies jedoch zurück.
Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetztesgeber beim Nichtraucherschutz sämliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt.
Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, „als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden“, hielt das der VfGH in seinem endgültigen Beschluss fest.
Shisha Bars vor Schließung – Mitarbeiter verlieren Jobs
Allein in Wien gibt es vor Inkrafttreten des Rauchverbots etwa 250 Shisha-Lokale. Laut der Shisha-Bars sollen bereits 1.500 deswegen ihren Job verloren haben. Unrealistisch wirkt hingegen die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer, welche in den Medien und den Shisha-Bar Vertretern innerhalb von paar Wochen von 5000 auf 10.000 hochgepusht wurden.
Es mag zwar sein, dass es viele betrifft, jedoch keine 10.000 – aber rechnet es euch selbst aus, wie viele Mitarbeiter so ein (meist kleineres) Lokal haben müsste und Urteilt selbst, inwiefern diese Zahlen stimmen… wenn die Medien zeitgleich von 400-600 Betrieben in Österreich ausgeht.
Klingt vielleicht hart aber leider muss man auch sagen, dass die Unternehmer, die nun raunzen und bereits geschlossen haben od. kurz vor der Schließung stehen, lang genug Zeit hatten umzudenken. Leider ist es nun mal so… das lässt sich nicht wieder von heute auf Morgen ändern. Es mag nicht einfach sein, jedoch muss man hier als Unternehmer flexibel sein und vorzeitig agieren, vl. andere Geschäftsfelder eröffnen od. zumindest Temporär etc. nicht erst wenn es bereits zu spät ist.
Es gibt bereits Gerüchte, dass viele Shisha Lokal Betreiber nun auf „Vereine“ bzw. „Raucher-Clubs“ setzen. Sprich, ein „Hinterzimmer“ wo man nur als Vereinsmitglied welches einen Mitgliedsbeitrag bezahlt Zutritt bekommt, diesen soll man per E-Mail als Code erhalten lt. Jakob Baran, der Obman des Shisha-Verbandes. Dort kann man dann eine Shisha rauchen, erhaltet aber laut dessen Aussagen keinerlei Getränke oder Snacks.
Das mag jetzt vielleicht eine Grauzone sein, jedoch wird dies Rechtlich noch schwierig werden. Unter anderem benutzen die Gäste dennoch den Eingang des Gastronomiebetriebes dafür. Ebenfalls fragt sich wie das in der Praxis gut als Geschäftsidee funktionieren soll.
Man wird abwarten müssen, ob eine neue Regierung doch andere Ansätze verfolgt und umdenkt – ist Österreich ja doch scheinbar das einzige Land ohne Ausnahme und jeder Mensch sollte selbst entscheiden, können ob er in ein Shisha Lokal geht wo nun mal ganz klar deklariert auch Shisha geraucht wird. Andererseits würde das ja auch für andere Lokale gelten, die deklarieren könnten ob Raucherlokal oder Nichtraucherlokal.. aber belassen wir das nun, das ist eine ewige Diskussion und es wurde von Anfang an bei der Umsetzung schon vor Jahren einiges falsch gemacht, womit sich Gastronomen vom Staat verarscht fühlen.
Meine Meinung dazu ist…
Kauft euch lieber eine Shisha – dafür müsst ihr nicht mal von der Couch aufstehen – einfach eine Shisha online bestellen und nach Hause liefern lassen.
Raucht diese gemütlich Zuhause oder wo auch immer es erlaubt ist, mit Freunden und Bekannten – das ist ohnehin eine gemütlichere Location zum Shisha rauchen als manch Lokale die bereits wie eine „Disco“ geführt werden.. dieses auf „Party“ machen, passt einfach nicht mit der tradtionellen Shisha-Kultur zusammen.
Oder mietet euch einfach eine Shisha für einen oder mehrere Tage, das könnt ihr beim Anbieter Rent a Hookah machen, welchen es schon lange davor gab und das Original ist.
Großbrand bei Shisha Großhändler
Im Dezember 2017 gab es einen Großbrand bei dem Shisha Händler & Importeur ASA GmbH in ihrem Lager in Mainz.
Das Unternehmen ist eines der ältesten Firmen in der Wasserpfeifen Branche im europäischen Bereich und seit 1999 tätig.
Es wurde dort sehr viel Lagerware zerstört, es konnten sich jedoch alle Mitarbeiter in Sicherheit bringen.
Das betrifft sowohl den Großhandel von ASA als auch die Einzelhandelsshops wie Blubberhaus.
Foto: wiesbaden112.de
Wie es zu diesem Feuer kam ist leider unklar. Hier noch die offizielle Meldung auf der Großhandelswebseite www.asa-europe.com
Mittlerweile kann man über deren Einzelhandel Shop wieder bestellen.
Am Abend des 6. Dezember hat sich ein Großbrand in unserer Lagerhalle ereignet, welcher all unser Sortiment sowie weite Teile des Gebäudes vernichtet hat. Dies betrifft all unsere Shops der Marken ASA GmbH, Blubberhaus, Shiazo, United Vapesund Pandora Shisha. Glücklicherweise konnten alle unsere Mitarbeiter das Gebäude rechtzeitig verlassen, sodass es zu keinen Personenschäden kam.
Wir haben weiterhin genug Ware auf Lager in anderen Standorten und arbeiten zur Stunde an Lösungsmöglichkeiten um Ihnen bis Weihnachten einen Teil unserer Produkte wieder anbieten zu können, da unsere Systeme zunächst umgestellt werden müssen.Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr ASA GmbH Team