Der Shisha Newsblog aus Österreich !

Elektronische Zigarette

E-Shisha nur noch mit Tabak-Geschmack

Niederlande: E-Zigaretten sowie E-Shisha dürfen nur mehr nach „Tabak“ schmecken !

Das war’s für die fruchtigen Flavours wie Apfel, Banane, Blaubeere, Minze usw.
Zumindest in den Niederlanden, das Land welches eine ziemliche gechillte Haltung gegenüber Cannabis hat, greift nun bei dem Elektronischen Zigaretten mit künstlichen Aromen hart durch.

Ab Oktober 2023 dürfen in den Niederlanden verkaufte E-Zigaretten nur noch nach Tabak schmecken.
Dies wurde vom Gesundheitsministerium in Den Haag angeordnet.

Image from Freepik

Für Händler gibt es eine 9 monatige Übergangsfrist.
Mit diesem Verbot soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund der tollen Frucht-Aromen zum Konsum von E-Zigaretten & E-Shishas verleitet werden.
Mit 2023 dürfen die Shops in Holland somit noch bis Oktober Liquids mit Aromen verkaufen, danach nur mehr mit „Tabak-Aroma“. Ab 1.Juli dürfen diese bereits nicht mehr produziert werden.

Zusätzlich dürfen, sowie bei Shisha Tabak hierzulande auch bereits bekannt, keine Abbildungen auf den Verpackungen erscheinen, die auf etwas anderes hindeuten – also z.B. Früchte und Obst.
Bezeichnungen wie „Chillig“ also „Entspannend“ oder andere die den Tabakgehalt verschleiern sind ebenso untersagt.

Andere EU-Länder könnten sich anschließen !
Es gibt bereits ähnliche Überlegungen und Planungen zur weiteren Regulierung von Elektronischen Zigaretten sowie Elektronischen Shishas in anderen Europäischen Ländern.
Von der EU-Kommission wurde eine Studie im Jahr 2021 in Auftrag gegeben, welche zum Ergebnis kam, dass insbesondere süße fruchtige Aromen viele Minderjährige Jugendliche zum Konsum animieren könnten – da sie laut Studie „irrtümlicherweise für weniger schädlich gehalten werden“.

Quelle: Krone.at

Verbot des Onlinehandels mit E-Zigaretten

E-ZigaretteHeute ist es soweit, denn mit 20.Mai wird der Onlinehandel mit E-Zigaretten sowie deren Liquids in Österreich verboten !

Durch die Novelle des neuen Tabakgesetzes ist es nun jedem Online Shop untersagt, die genannten Dampfprodukte zu vertreiben.

Grund dafür ist die im Jahr 2014 von der EU vorgegebene neue Tabakrichtlinie, bei dieser jedem Mitgliedstaat freigestellt wurde, den Onlinehandel mit Dampfzigaretten und deren Verbrauchsmaterial einzuschränken. Die Länder Deutschland und Großbritannien haben sich dagegen entschieden, dort ist dies weiterhin zulässig.

Experten gehen davon aus, dass viele Dampfershops dadurch gezwungen sind, ihr Geschäft aufzugeben.

Denn mittlerweile erzielen die Geschäfte etwa 50% ihres Umsatzes über den Online Shop und die Nachfrage stieg in den letzten Jahren rasant an.

e-cigarette

Nicht nur der Verkauf über das Internet ist damit verboten, vielmehr gibt es auch ein Werbeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas ab dem 20.Mai.

Shopbetreiber dürfen diese Geräte und Zubehör dann auch nicht mehr in deren Geschäften mit Werbemitteln präsentieren.

 

Mit dieser Novelle wurden E-Zigaretten bzw. E-Shishas mit herkömmlichen Zigaretten gleichgesetzt.

Obwohl mit E-Zigaretten lediglich Liquid (Flüssigkeit mit Aromen) verdampft werden und keine verbrennung von Tabak stattfindet.

 

Der einzige Positive Aspekt an dieser ganzen Sache ist folgender..

Mit dieser Gesetzteslage können alle Liquids durch neue Qualitätsrichtlinien besser reguliert werden bzgl. der Inhaltstoffe.

Diese sind nämlich bei billigherstellern wohl doch Gesundheitlich noch mehr bedenklich, als das Rauchen & Dampfen generell ohnehin schon.

 

Quelle:

http://kurier.at/leben/oesterreich-verbietet-onlinehandel-mit-e-zigaretten/196.703.693

freie Marktwirtschaft 1 – Monopolgesetz 0

E-ZigaretteNun ist es Offiziell: Die E-Zigarette bleibt dem freien Markt überlassen !

Das Tabakmonopolgesetz sollte ab Oktober auch bei E- Zigaretten greifen, und somit nur mehr in Trafiken verkauft werden dürfen.
Durch die Anfechtung der „Dampfergemeinde“ über den Verfassungsgerichtshof, kam es nun heute Vormittag zu dem endgültigen Urteil :

Das geplante Verkaufsmonopol für Elektronische Zigaretten in Trafiken ist Verfassungswidrig.

Eine Sieg für die Dampfer – eine Niederlage für das Tabakmonopol und des Gesundheits- und Jugendschutzes welche offenbar zu wenig stichhaltige Argumente einbringen konnten, damit der Gesetzesentwurf und Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung stand hält.

Nun können elektrische Zigaretten also weiterhin frei verkauft werden und viele Händler können aufatmen.

Es gibt Landesweit etwa 75 Dampfer-Shops also Fachgeschäfte für E-Zigaretten mit rund 250 Mitarbeitern.
Wäre das Gesetz durchgegangen, hätte das AMS die natürlich korrekten Arbeitslosenstatistik wieder korrigieren müssen.

Trafikanten sehen das Urteil als nicht nachvollziehbar ein, da somit Nikotinhaltige Produkte (es gibt Liquids ohne und mit Nikotin) außerhalb von Trafiken verkauft werden darf.

Sie sollten sich aber auch zugestehen, dass es nicht viel Trafikanten gibt, die Ahnung von der Matiere haben.

Kunden sind daher in spezifischen Fachgeschäften für Dampfprodukte besser aufgehoben. Ähnlich wie bei Wasserpfeifen.

dampfer

 

E-Shishas u. E-Zigaretten nur mehr in Trafiken

Ab 1. Oktober 2015 ist es soweit… die Einweg E-Zigaretten bzw. E-Shishas und Liquids werden Monopolisiert.

Anfangs hieß es mit April aber das wurde nun bis Oktober hinausgezögert.E-Zigarette

Nach meiner Information waren nur die Einweg E-Zigaretten bzw. Einweg E-Shishas betroffen, welche sich die Monopolverwaltung unter den Nagel reißt.

Jetzt scheint es aber auch die Liquids also die Flüssigkeiten für die nachfüllbaren E-Zigaretten u. E-Shishas zu betreffen.

Es wurde also durchgesetzt, dass diese Produkte künftig in Österreich nur mehr über Trafiken erhältlich sein dürfen.

Somit grallt sich das Tabakmonopol in Österreich ein weiteres Segment, wodurch viele Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Das heißt für rund 70 österreichische Händler von E-Zigaretten verdampft etwa 2 drittel des Umsatzes ihres Unternehmens.

Da diese somit nur mehr die E-Zigaretten selbst sowie Zubehör (z.b. Verdampfer) verkaufen dürfen, jedoch keine Liquids mehr – egal ob Nikotinfrei oder Nikotinhaltig.

 

Im Zuge einer Novellierung des Abgabenänderungsgesetzes wurde nämlich im Dezember 2014 beschlossen:

E-Zigaretten und die dazugehörigen Flüssigkeiten egal ob sie Nikotin enthalten oder nicht – fallen künftig unter das Tabakmonopol.

„Aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes als auch zur Sicherung der Tabaktrafikanten“

 

Ein Blick auf eine Statistik (Quelle: Standard.at / Finanzministerium) wird auch klar weshalb.

zigstats

Der Verkauf von herkömmlichen Zigaretten geht in Österreich stark zurück – deshalb ist das Geschäft mit den Elektronischen Zigaretten für die Trafiken so wichtig.

Durch steigenden Preis und Steuererhöhung wurde sichergestellt, dass sich der sinkende Verkauf von Zigaretten nicht auf die Staatskassen auswirkt.

 

Es ist leider schlimm was so ein Monopol anrichten kann, es zerstört die freie Marktwirtschaft und das Geschäft mit den E-Zigaretten scheint ja einzuschlagen.

Man sollte sich also als Besitzer eines E-Zigaretten Shops darauf vorbereiten, dass schlechtere Zeiten auf einen zukommen.

Es kursiert ja auch schon der Verdacht, dass Sie die E-Zigaretten in das Monopol holen, damit es künftig einfacher zu besteuern wäre – also vielleicht kommt demnächst auch eine Dampfsteuer !?

Persönlich frage ich mich, wielange es dauert bis Sie sich auch die Dampfsteine für Wasserpfeifen an sich reißen…

 

Man sollte das „Tabakmonpol“ umbennen in „Alleswassichinhalierenlässtmonopol“ 😉

 

Neuer Partnershop – Dampferpyramide

Hallo zusammen.

Heute ging der neue Partner-Shop von Shisha Island Online.

Die Dampferpyramide !dampferpyramide_logo

Dabei handelt es sich um einen sehr verwandten Shop. Es geht nämlich ums Dampfen 😉

Es ist ein E-Zigaretten Online Shop der viele Geschmacksrichtungen an Lquids anbietet.

Einfach mal rein schauen unter > www.dampferpyramide.at

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