Dampfzigarette
E-Shisha nur noch mit Tabak-Geschmack
Niederlande: E-Zigaretten sowie E-Shisha dürfen nur mehr nach „Tabak“ schmecken !
Das war’s für die fruchtigen Flavours wie Apfel, Banane, Blaubeere, Minze usw.
Zumindest in den Niederlanden, das Land welches eine ziemliche gechillte Haltung gegenüber Cannabis hat, greift nun bei dem Elektronischen Zigaretten mit künstlichen Aromen hart durch.
Ab Oktober 2023 dürfen in den Niederlanden verkaufte E-Zigaretten nur noch nach Tabak schmecken.
Dies wurde vom Gesundheitsministerium in Den Haag angeordnet.
Für Händler gibt es eine 9 monatige Übergangsfrist.
Mit diesem Verbot soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund der tollen Frucht-Aromen zum Konsum von E-Zigaretten & E-Shishas verleitet werden.
Mit 2023 dürfen die Shops in Holland somit noch bis Oktober Liquids mit Aromen verkaufen, danach nur mehr mit „Tabak-Aroma“. Ab 1.Juli dürfen diese bereits nicht mehr produziert werden.
Zusätzlich dürfen, sowie bei Shisha Tabak hierzulande auch bereits bekannt, keine Abbildungen auf den Verpackungen erscheinen, die auf etwas anderes hindeuten – also z.B. Früchte und Obst.
Bezeichnungen wie „Chillig“ also „Entspannend“ oder andere die den Tabakgehalt verschleiern sind ebenso untersagt.
Andere EU-Länder könnten sich anschließen !
Es gibt bereits ähnliche Überlegungen und Planungen zur weiteren Regulierung von Elektronischen Zigaretten sowie Elektronischen Shishas in anderen Europäischen Ländern.
Von der EU-Kommission wurde eine Studie im Jahr 2021 in Auftrag gegeben, welche zum Ergebnis kam, dass insbesondere süße fruchtige Aromen viele Minderjährige Jugendliche zum Konsum animieren könnten – da sie laut Studie „irrtümlicherweise für weniger schädlich gehalten werden“.
Quelle: Krone.at
Verbot des Onlinehandels mit E-Zigaretten
Heute ist es soweit, denn mit 20.Mai wird der Onlinehandel mit E-Zigaretten sowie deren Liquids in Österreich verboten !
Durch die Novelle des neuen Tabakgesetzes ist es nun jedem Online Shop untersagt, die genannten Dampfprodukte zu vertreiben.
Grund dafür ist die im Jahr 2014 von der EU vorgegebene neue Tabakrichtlinie, bei dieser jedem Mitgliedstaat freigestellt wurde, den Onlinehandel mit Dampfzigaretten und deren Verbrauchsmaterial einzuschränken. Die Länder Deutschland und Großbritannien haben sich dagegen entschieden, dort ist dies weiterhin zulässig.
Experten gehen davon aus, dass viele Dampfershops dadurch gezwungen sind, ihr Geschäft aufzugeben.
Denn mittlerweile erzielen die Geschäfte etwa 50% ihres Umsatzes über den Online Shop und die Nachfrage stieg in den letzten Jahren rasant an.
Nicht nur der Verkauf über das Internet ist damit verboten, vielmehr gibt es auch ein Werbeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas ab dem 20.Mai.
Shopbetreiber dürfen diese Geräte und Zubehör dann auch nicht mehr in deren Geschäften mit Werbemitteln präsentieren.
Mit dieser Novelle wurden E-Zigaretten bzw. E-Shishas mit herkömmlichen Zigaretten gleichgesetzt.
Obwohl mit E-Zigaretten lediglich Liquid (Flüssigkeit mit Aromen) verdampft werden und keine verbrennung von Tabak stattfindet.
Der einzige Positive Aspekt an dieser ganzen Sache ist folgender..
Mit dieser Gesetzteslage können alle Liquids durch neue Qualitätsrichtlinien besser reguliert werden bzgl. der Inhaltstoffe.
Diese sind nämlich bei billigherstellern wohl doch Gesundheitlich noch mehr bedenklich, als das Rauchen & Dampfen generell ohnehin schon.
Quelle:
http://kurier.at/leben/oesterreich-verbietet-onlinehandel-mit-e-zigaretten/196.703.693
freie Marktwirtschaft 1 – Monopolgesetz 0
Nun ist es Offiziell: Die E-Zigarette bleibt dem freien Markt überlassen !
Das Tabakmonopolgesetz sollte ab Oktober auch bei E- Zigaretten greifen, und somit nur mehr in Trafiken verkauft werden dürfen.
Durch die Anfechtung der „Dampfergemeinde“ über den Verfassungsgerichtshof, kam es nun heute Vormittag zu dem endgültigen Urteil :
Das geplante Verkaufsmonopol für Elektronische Zigaretten in Trafiken ist Verfassungswidrig.
Eine Sieg für die Dampfer – eine Niederlage für das Tabakmonopol und des Gesundheits- und Jugendschutzes welche offenbar zu wenig stichhaltige Argumente einbringen konnten, damit der Gesetzesentwurf und Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung stand hält.
Nun können elektrische Zigaretten also weiterhin frei verkauft werden und viele Händler können aufatmen.
Es gibt Landesweit etwa 75 Dampfer-Shops also Fachgeschäfte für E-Zigaretten mit rund 250 Mitarbeitern.
Wäre das Gesetz durchgegangen, hätte das AMS die natürlich korrekten Arbeitslosenstatistik wieder korrigieren müssen.
Trafikanten sehen das Urteil als nicht nachvollziehbar ein, da somit Nikotinhaltige Produkte (es gibt Liquids ohne und mit Nikotin) außerhalb von Trafiken verkauft werden darf.
Sie sollten sich aber auch zugestehen, dass es nicht viel Trafikanten gibt, die Ahnung von der Matiere haben.
Kunden sind daher in spezifischen Fachgeschäften für Dampfprodukte besser aufgehoben. Ähnlich wie bei Wasserpfeifen.
E-Zigarette oder Dampfzigarette
Elektronisches Rauchen – hört sich Modern an und das ist es auch.
E-Zigaretten oder auch Dampfzigaretten genannt, erleben aktuell einen richtigen Boom.
Was ist daran so besonders und was ist der Unterschied zur herkömmlichen Zigarette ?
Eine Elektrische Zigarette hat einen Akku der wieder aufgeladen werden kann sowie einen Tank bzw. Verdampfer, in dem Sie ihre gewünschte Geschmacksrichtung mit sogenannten Liquids wieder nachfüllen können.
Es gibt zwar auch Einweg E-Zigaretten aber diese sind für gerade mal 500-1000 Züge, danach ist die enthaltene Flüssigkeit leer bzw. der Akku kann auch nicht mehr aufgeladen werden.
Falls Sie also Nachhalter etwas davon haben wollen, sollten Sie eine E-Zigarette mit auswechselbaren Akku u. Verdampfer erwerben.
Es gibt eine riesige Auswahl an Flavours für das Dampfen. Das reicht von Fruchtig (Apfel, Banane, Kirsche, uvm.) bis hin zu Exotischeren Sorten (Minze, Kaffee, Tiramisu, usw.) oder für alle die ansonsten die Zigarette vermissen würden, sogar den typischen Tabak Geschmack. Es gibt diese Liquids als Nikotinfreie Variante oder auch mit Nikotin. Diese gibt es in 10ml Flaschen im Handel.
Der Vorteil zum normalen Rauchen ist ganz klar, sie können damit überall Dampfen wo z.B. Rauchen verboten wäre.
Ebenfalls ist das Elektrische Rauchen weniger Schädlich als das normale Rauchen mit einer Zigarette, da hierbei Teer sowie Nikotin und viele andere Schädliche Inhaltsstoffe wegfallen. Es sei aber gesagt, dass auch Dampfen nicht Gesundheitsfördernd ist auch wenn „Gesünder“ als eine Zigarette. Meine Meinung hierzu ist und bleibt, egal was man der Lunge zuführt kann nicht Gesund sein, zumindest nicht wenn man es übertreibt.
Bei dem Schweizer Online E Zigarette Shop Dampfi.ch finden Sie eine Auswahl an E-Zigaretten Startersets für Einsteiger sowie Verdampfer und vieles mehr für die Profi-Dampfer.
Hochwertige Dampfzigaretten von Joyetech, Innokin u. KangerTech sind ein paar Marken die Sie sich merken sollten.
Sie können sich bei diesen Shop auch ihre Wunsch-Dampfzigarette selbst zusammenstellen, in dem Sie Akku, Verdampfer, etc. via Konfigurator auswählen.
Ebenfalls befindet sich dort eine gute Auswahl an Liquid Flavours zum Nachfüllen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Modell für Sie das richtige ist, so ist dieser Leitfaden vielleicht ein guter Ansatz.
http://www.dampfi.ch/blog/welche-ezigarette