Keine Abgabe von Shisha an Minderjährige
Deutschland: Ein Shisha-Bar Betreiber muss nun 6.400 EURO an Schmerzensgeld bezahlen, da eine Minderjährige Person in seinem Lokal ohne vorheriger Alterskontrolle eine Wasserpfeife geraucht hat.
Diese hatte dadurch eine Kohlenmonoxidvergiftung bekommen, wodurch es überhaupt zu diesem Fall kam. Das Urteil bestätigte das Oberlandesgericht in Frankfurt.
Der Lokalbesitzer darf ohne vorheriger Alterskontrolle keine rauchfähige Wasserpfeife an jugendliche Gäste abgeben bzw. servieren. Da dies der Fall war und die Klägerin eine Kohlenmonoxid Vergiftung erlitt, wurde eine Schmerzensgeldzahlung verhängt, in der Höhe von 6400 Euro.
Die minderjährige sei wegen Atemnot und Schwindel in eine Klinik gebracht worden und nach mehrtägiger Behandlung habe sie mehrere Kardiologische Termine wahrnehmen müssen und sei nach längerer Zeit noch immer beeinträchtigt.
Quelle: rnd.de

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