Der Shisha Newsblog aus Österreich !

Tabakmonopol

Änderung im Tabaksteuergesetz in Deutschland

Am 10.06.2021 wurde in Deutschland ein neues Tabaksteuergesetz beschlossen.

Es hat sich auch im Bezug zu Shisha Tabak und Shisha Dampfsteine einiges geändert.

Bisher wurde der Shisha Tabak wie Pfeifentabak besteuert – dies soll sich nun ändern und Wasserpfeifentabak enthält nun zusätzlich noch eine Steuer drauf – somit wird dieser teurer.

Bereits im Februar wurde beschlossen, dass nun auch sogenannte Wasserpfeifen Dampfsteine versteuert werden sollen.
Bei Shisha Steam Stones verhält es sich so, dass diese bisher in Deutschland nicht in das Tabaksteuergesetz fielen.
Nun lautet die unverbindliche Zollmeldung, dass in Liquid/Molasse getränkte Wasserpfeifen Tabak ebenso Tabaksteuerpflichtig sein sollen. Nicht getränkte also trockene Mineralsteine unterliegen dem nicht, sondern nur Rauchsteine die auch ein Trägermaterial (Melasse/Zucker/Honig,etc.) enthalten und somit Rauchfertig sind.

Das wird somit auch nikotinfreie Dampfsteine in Zukunft teuer machen.
Manch Hersteller hat hierfür eine Alternative – in dem man die Natursteine ohne Melasse anbietet und die Melasse separat abgepackt. Das ist zumindest bis 07/2022 rechtskonform – denn dann werden wohl auch Liquids besteuert, unabhängig davon ob Nikotin enthalten oder nicht. Für den deutschen Markt werden dann alle Produkte mit Steuermarken versehen.

Wie das in Österreich aussieht, ist noch nicht klar – hier ist uns bisher zum Glück noch keine Änderung bekannt.
Bei uns herrscht ohnehin ein Tabakmonopol für Tabak und somit werden nur Trafiken supportet.
Dampfsteine sind bislang davon ausgenommen bzw. gibt es keine gesetzliche Vorschreibung und man kann nur hoffen dass dies so bleibt. Nachdem aber sogar explizite Shisha Lokale in das Gastro-Rauchergesetz gefallen sind und viele Unternehmer in Österreich vor dem aus standen, muss man sich wohl auch darauf vorbereiten, dass es für div. Shops bald noch schwieriger wird als zuvor.

Link zum Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Ta­bak­steu­er­rechts:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/07/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-modernisierung-tabaksteuerrecht.html

 

 

freie Marktwirtschaft 1 – Monopolgesetz 0

E-ZigaretteNun ist es Offiziell: Die E-Zigarette bleibt dem freien Markt überlassen !

Das Tabakmonopolgesetz sollte ab Oktober auch bei E- Zigaretten greifen, und somit nur mehr in Trafiken verkauft werden dürfen.
Durch die Anfechtung der „Dampfergemeinde“ über den Verfassungsgerichtshof, kam es nun heute Vormittag zu dem endgültigen Urteil :

Das geplante Verkaufsmonopol für Elektronische Zigaretten in Trafiken ist Verfassungswidrig.

Eine Sieg für die Dampfer – eine Niederlage für das Tabakmonopol und des Gesundheits- und Jugendschutzes welche offenbar zu wenig stichhaltige Argumente einbringen konnten, damit der Gesetzesentwurf und Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung stand hält.

Nun können elektrische Zigaretten also weiterhin frei verkauft werden und viele Händler können aufatmen.

Es gibt Landesweit etwa 75 Dampfer-Shops also Fachgeschäfte für E-Zigaretten mit rund 250 Mitarbeitern.
Wäre das Gesetz durchgegangen, hätte das AMS die natürlich korrekten Arbeitslosenstatistik wieder korrigieren müssen.

Trafikanten sehen das Urteil als nicht nachvollziehbar ein, da somit Nikotinhaltige Produkte (es gibt Liquids ohne und mit Nikotin) außerhalb von Trafiken verkauft werden darf.

Sie sollten sich aber auch zugestehen, dass es nicht viel Trafikanten gibt, die Ahnung von der Matiere haben.

Kunden sind daher in spezifischen Fachgeschäften für Dampfprodukte besser aufgehoben. Ähnlich wie bei Wasserpfeifen.

dampfer

 

keine Monopolisierung von E-Zigaretten

Das Urteil des VfGH ist gefallen:

Die geplante Monopolisierung von E-Zigaretten ist ein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht.

Ein Gegenschlag zum auschließlichen Vertrieb der E-Zigaretten in Trafiken. Ein Sieg für die Dampfer !

 

Information zur geplanten Monopolisierung:

Man wollte durch eine Änderung des Tabak-Monopolgesetzes erreichen, dass E-Zigaretten sowie E-Shishas ab Oktober 2015 nur noch über die Tabaktrafiken verkauft werden dürfen.

Die Begründung war unter anderem Jugendschutzmassnahmen und der schädlichen Auswirkungen des Dampfens.

Sicherlich wollte man damit auch die Trafikanten stärken, die sich mit fallenden Umsätzen beklagen. Man hätte mit diesem Beschluss eine Liquid-Steuer einführen können.

Diese Gesetzesänderung würde das Ende für viele Dampfer-Shops die in Österreich eröffnet haben bedeuten und den Verlust vieler Arbeitsplätze.

 

Zumindest laut dem Facebook Profil von Prof. Bernd Mayer von der Uni Graz, denn auf Österreichischen Medien findet man hierzu noch keine Berichte.

Vermutlich da von diesem Urteil des VfHG noch keine schriftliche Begründung bzw. Entscheidung vorliegt.

Dennoch dürfen die Dampfer nach dieser Einschätzung aufatmen und sich als Sieger sehen.

 

Denn wie von Prof. Bernd Meyer mit Anfang Juli bekannt gegeben, ist das von der österreichischen Regierung beschlossene Gesetz vom Tisch, noch bevor es überhaupt in Kraft getreten ist.

So sei es auch seinem Einsatz vor Gericht zu verdanken, dass nun viele Jobs gesichert sind und Selbständige die ihre Existenz darauf aufgebaut haben, ihr Unternehmen weiterführen können.

 

Hier ein Screenshot der vollständigen Meldung von Hr. Prof. Bernd Mayer über Facebook.

fb_profmayer

Quelle:

Facebookprofil Bernd Mayer

 

E-Shishas u. E-Zigaretten nur mehr in Trafiken

Ab 1. Oktober 2015 ist es soweit… die Einweg E-Zigaretten bzw. E-Shishas und Liquids werden Monopolisiert.

Anfangs hieß es mit April aber das wurde nun bis Oktober hinausgezögert.E-Zigarette

Nach meiner Information waren nur die Einweg E-Zigaretten bzw. Einweg E-Shishas betroffen, welche sich die Monopolverwaltung unter den Nagel reißt.

Jetzt scheint es aber auch die Liquids also die Flüssigkeiten für die nachfüllbaren E-Zigaretten u. E-Shishas zu betreffen.

Es wurde also durchgesetzt, dass diese Produkte künftig in Österreich nur mehr über Trafiken erhältlich sein dürfen.

Somit grallt sich das Tabakmonopol in Österreich ein weiteres Segment, wodurch viele Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Das heißt für rund 70 österreichische Händler von E-Zigaretten verdampft etwa 2 drittel des Umsatzes ihres Unternehmens.

Da diese somit nur mehr die E-Zigaretten selbst sowie Zubehör (z.b. Verdampfer) verkaufen dürfen, jedoch keine Liquids mehr – egal ob Nikotinfrei oder Nikotinhaltig.

 

Im Zuge einer Novellierung des Abgabenänderungsgesetzes wurde nämlich im Dezember 2014 beschlossen:

E-Zigaretten und die dazugehörigen Flüssigkeiten egal ob sie Nikotin enthalten oder nicht – fallen künftig unter das Tabakmonopol.

„Aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes als auch zur Sicherung der Tabaktrafikanten“

 

Ein Blick auf eine Statistik (Quelle: Standard.at / Finanzministerium) wird auch klar weshalb.

zigstats

Der Verkauf von herkömmlichen Zigaretten geht in Österreich stark zurück – deshalb ist das Geschäft mit den Elektronischen Zigaretten für die Trafiken so wichtig.

Durch steigenden Preis und Steuererhöhung wurde sichergestellt, dass sich der sinkende Verkauf von Zigaretten nicht auf die Staatskassen auswirkt.

 

Es ist leider schlimm was so ein Monopol anrichten kann, es zerstört die freie Marktwirtschaft und das Geschäft mit den E-Zigaretten scheint ja einzuschlagen.

Man sollte sich also als Besitzer eines E-Zigaretten Shops darauf vorbereiten, dass schlechtere Zeiten auf einen zukommen.

Es kursiert ja auch schon der Verdacht, dass Sie die E-Zigaretten in das Monopol holen, damit es künftig einfacher zu besteuern wäre – also vielleicht kommt demnächst auch eine Dampfsteuer !?

Persönlich frage ich mich, wielange es dauert bis Sie sich auch die Dampfsteine für Wasserpfeifen an sich reißen…

 

Man sollte das „Tabakmonpol“ umbennen in „Alleswassichinhalierenlässtmonopol“ 😉

 

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