Der Shisha Newsblog aus Österreich !

E-Shisha

E-Shisha nur noch mit Tabak-Geschmack

Niederlande: E-Zigaretten sowie E-Shisha dürfen nur mehr nach „Tabak“ schmecken !

Das war’s für die fruchtigen Flavours wie Apfel, Banane, Blaubeere, Minze usw.
Zumindest in den Niederlanden, das Land welches eine ziemliche gechillte Haltung gegenüber Cannabis hat, greift nun bei dem Elektronischen Zigaretten mit künstlichen Aromen hart durch.

Ab Oktober 2023 dürfen in den Niederlanden verkaufte E-Zigaretten nur noch nach Tabak schmecken.
Dies wurde vom Gesundheitsministerium in Den Haag angeordnet.

Image from Freepik

Für Händler gibt es eine 9 monatige Übergangsfrist.
Mit diesem Verbot soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund der tollen Frucht-Aromen zum Konsum von E-Zigaretten & E-Shishas verleitet werden.
Mit 2023 dürfen die Shops in Holland somit noch bis Oktober Liquids mit Aromen verkaufen, danach nur mehr mit „Tabak-Aroma“. Ab 1.Juli dürfen diese bereits nicht mehr produziert werden.

Zusätzlich dürfen, sowie bei Shisha Tabak hierzulande auch bereits bekannt, keine Abbildungen auf den Verpackungen erscheinen, die auf etwas anderes hindeuten – also z.B. Früchte und Obst.
Bezeichnungen wie „Chillig“ also „Entspannend“ oder andere die den Tabakgehalt verschleiern sind ebenso untersagt.

Andere EU-Länder könnten sich anschließen !
Es gibt bereits ähnliche Überlegungen und Planungen zur weiteren Regulierung von Elektronischen Zigaretten sowie Elektronischen Shishas in anderen Europäischen Ländern.
Von der EU-Kommission wurde eine Studie im Jahr 2021 in Auftrag gegeben, welche zum Ergebnis kam, dass insbesondere süße fruchtige Aromen viele Minderjährige Jugendliche zum Konsum animieren könnten – da sie laut Studie „irrtümlicherweise für weniger schädlich gehalten werden“.

Quelle: Krone.at

Smoke Starter-Kit

Fangen Sie mit einem Starterkit an

Sie haben sich bereits seit einiger Zeit erkundigt, sind sich aber nicht ganz sicher, welcher E-Smoker am besten zu Ihr passt? Wie wäre es dann mit einem Starterkit? Die hier enthaltenen E-Smoker sind sofort verwendbar. Möchten Sie mehr Informationen über ein Starterkit bekommen? Lesen Sie in dem Fall weiter, denn wir werden Ihnen in diesem Blog mehr darüber verraten.

 

Was ist in einem Starterkit enthalten?
Das Starterset enthält bereits alles, was Sie benötigen, um e-Rauchen zu können. Enthalten sind beispielsweise folgende Teile: der Stick, aus dem Sie rauchen können, eine Spule, ein Clearomizer, und ein USB-Kabel. Die genauen Bestandteile sind allerdings je nach Marke und Typ verschieden. Andere Starter-Sets liefern zum Beispiel einen Ersatzschieber und O-Ringen mit. Jetzt haben Sie einige Teile kennengelernt, die im Starterkit enthalten sind. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, was das aber alles genau für Teile sind. Im weiteren Verlauf des Blogs werden wir deshalb näher auf unterschiedliche Teile eingehen.

Coils

Coils sind die kleinen Verdampfer einer E-Zigarette. Das heißt, dass Sie für den Dampf sorgen. Die Spulen sehen Metallspiralen ähnlich, die von einem kleinen Stück Baumwolle umgeben sind. Die Spirale und die Baumwolle haben natürlich auch eine bestimmte Funktion. Denn die Spule wird erhitzt, sofort wenn der E-Smoker benutzt wird. Dadurch wird die Baumwolle heiß und verdampft schließlich. Vielleicht haben Sie inzwischen schon so eine Vermutung, aber es ist sehr wichtig, dass die Flüssigkeit auf die Baumwolle gelangt. Passiert dies nicht, dann funktioniert der E-Raucher nicht wie gemeint. Außerdem kann es dies zu einem widerlichen Geschmack führen.

 

Clearomizers

Clearomizer sind in viele unterschiedliche Variationen erhältlich, es hängt also davon ab, was Sie möchten. Ein Clearomizer bildet das Flüssigkeitsreservoir einer E-Zigarette. Hier wird die Flüssigkeit platziert. Es kommt dadurch mit dem Filament und der Baumwolle in der Spule in Kontakt. Der Anschluss eines Clearomizers kann entweder aus einem 510-Anschluss oder einem EGO-Anschluss aufgebaut sein. Der Unterschied zwischen diesen Verbindungen stellt das Gewinde dar. Denn bei einem 510er-Anschluss finden Sie das Gewinde auf der Innenseite des Anschlusses, sodass der Clearomizer in die Batterie selbst geht. Während sich das Gewinde bei einem EGO-Anschluss auf der Außenseite befindet, wodurch der Anschluss um die Batterie herum verläuft.

Smokesmarter

Sie haben Interesse am Starterkit? Dann zögern Sie nicht, einen Blick auf die Webseite von Smokesmarter zu werfen, um sich anschließend weiter zu erkunden. Hier finden Sie zusätzliche Infos, damit Ihre Fragen hoffentlich alle geklärt werden können! Falls Sie doch noch gern etwas nachfragen möchten oder über irgendwas zögern, kein Problem! Denn die Experten von Smokesmarter helfen gerne weiter. Setzen Sie sich hierzu einfach mit dem Kundenservice in Kontakt.

 

Verbot des Onlinehandels mit E-Zigaretten

E-ZigaretteHeute ist es soweit, denn mit 20.Mai wird der Onlinehandel mit E-Zigaretten sowie deren Liquids in Österreich verboten !

Durch die Novelle des neuen Tabakgesetzes ist es nun jedem Online Shop untersagt, die genannten Dampfprodukte zu vertreiben.

Grund dafür ist die im Jahr 2014 von der EU vorgegebene neue Tabakrichtlinie, bei dieser jedem Mitgliedstaat freigestellt wurde, den Onlinehandel mit Dampfzigaretten und deren Verbrauchsmaterial einzuschränken. Die Länder Deutschland und Großbritannien haben sich dagegen entschieden, dort ist dies weiterhin zulässig.

Experten gehen davon aus, dass viele Dampfershops dadurch gezwungen sind, ihr Geschäft aufzugeben.

Denn mittlerweile erzielen die Geschäfte etwa 50% ihres Umsatzes über den Online Shop und die Nachfrage stieg in den letzten Jahren rasant an.

e-cigarette

Nicht nur der Verkauf über das Internet ist damit verboten, vielmehr gibt es auch ein Werbeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas ab dem 20.Mai.

Shopbetreiber dürfen diese Geräte und Zubehör dann auch nicht mehr in deren Geschäften mit Werbemitteln präsentieren.

 

Mit dieser Novelle wurden E-Zigaretten bzw. E-Shishas mit herkömmlichen Zigaretten gleichgesetzt.

Obwohl mit E-Zigaretten lediglich Liquid (Flüssigkeit mit Aromen) verdampft werden und keine verbrennung von Tabak stattfindet.

 

Der einzige Positive Aspekt an dieser ganzen Sache ist folgender..

Mit dieser Gesetzteslage können alle Liquids durch neue Qualitätsrichtlinien besser reguliert werden bzgl. der Inhaltstoffe.

Diese sind nämlich bei billigherstellern wohl doch Gesundheitlich noch mehr bedenklich, als das Rauchen & Dampfen generell ohnehin schon.

 

Quelle:

http://kurier.at/leben/oesterreich-verbietet-onlinehandel-mit-e-zigaretten/196.703.693

keine Monopolisierung von E-Zigaretten

Das Urteil des VfGH ist gefallen:

Die geplante Monopolisierung von E-Zigaretten ist ein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht.

Ein Gegenschlag zum auschließlichen Vertrieb der E-Zigaretten in Trafiken. Ein Sieg für die Dampfer !

 

Information zur geplanten Monopolisierung:

Man wollte durch eine Änderung des Tabak-Monopolgesetzes erreichen, dass E-Zigaretten sowie E-Shishas ab Oktober 2015 nur noch über die Tabaktrafiken verkauft werden dürfen.

Die Begründung war unter anderem Jugendschutzmassnahmen und der schädlichen Auswirkungen des Dampfens.

Sicherlich wollte man damit auch die Trafikanten stärken, die sich mit fallenden Umsätzen beklagen. Man hätte mit diesem Beschluss eine Liquid-Steuer einführen können.

Diese Gesetzesänderung würde das Ende für viele Dampfer-Shops die in Österreich eröffnet haben bedeuten und den Verlust vieler Arbeitsplätze.

 

Zumindest laut dem Facebook Profil von Prof. Bernd Mayer von der Uni Graz, denn auf Österreichischen Medien findet man hierzu noch keine Berichte.

Vermutlich da von diesem Urteil des VfHG noch keine schriftliche Begründung bzw. Entscheidung vorliegt.

Dennoch dürfen die Dampfer nach dieser Einschätzung aufatmen und sich als Sieger sehen.

 

Denn wie von Prof. Bernd Meyer mit Anfang Juli bekannt gegeben, ist das von der österreichischen Regierung beschlossene Gesetz vom Tisch, noch bevor es überhaupt in Kraft getreten ist.

So sei es auch seinem Einsatz vor Gericht zu verdanken, dass nun viele Jobs gesichert sind und Selbständige die ihre Existenz darauf aufgebaut haben, ihr Unternehmen weiterführen können.

 

Hier ein Screenshot der vollständigen Meldung von Hr. Prof. Bernd Mayer über Facebook.

fb_profmayer

Quelle:

Facebookprofil Bernd Mayer

 

E-Shishas u. E-Zigaretten nur mehr in Trafiken

Ab 1. Oktober 2015 ist es soweit… die Einweg E-Zigaretten bzw. E-Shishas und Liquids werden Monopolisiert.

Anfangs hieß es mit April aber das wurde nun bis Oktober hinausgezögert.E-Zigarette

Nach meiner Information waren nur die Einweg E-Zigaretten bzw. Einweg E-Shishas betroffen, welche sich die Monopolverwaltung unter den Nagel reißt.

Jetzt scheint es aber auch die Liquids also die Flüssigkeiten für die nachfüllbaren E-Zigaretten u. E-Shishas zu betreffen.

Es wurde also durchgesetzt, dass diese Produkte künftig in Österreich nur mehr über Trafiken erhältlich sein dürfen.

Somit grallt sich das Tabakmonopol in Österreich ein weiteres Segment, wodurch viele Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Das heißt für rund 70 österreichische Händler von E-Zigaretten verdampft etwa 2 drittel des Umsatzes ihres Unternehmens.

Da diese somit nur mehr die E-Zigaretten selbst sowie Zubehör (z.b. Verdampfer) verkaufen dürfen, jedoch keine Liquids mehr – egal ob Nikotinfrei oder Nikotinhaltig.

 

Im Zuge einer Novellierung des Abgabenänderungsgesetzes wurde nämlich im Dezember 2014 beschlossen:

E-Zigaretten und die dazugehörigen Flüssigkeiten egal ob sie Nikotin enthalten oder nicht – fallen künftig unter das Tabakmonopol.

„Aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes als auch zur Sicherung der Tabaktrafikanten“

 

Ein Blick auf eine Statistik (Quelle: Standard.at / Finanzministerium) wird auch klar weshalb.

zigstats

Der Verkauf von herkömmlichen Zigaretten geht in Österreich stark zurück – deshalb ist das Geschäft mit den Elektronischen Zigaretten für die Trafiken so wichtig.

Durch steigenden Preis und Steuererhöhung wurde sichergestellt, dass sich der sinkende Verkauf von Zigaretten nicht auf die Staatskassen auswirkt.

 

Es ist leider schlimm was so ein Monopol anrichten kann, es zerstört die freie Marktwirtschaft und das Geschäft mit den E-Zigaretten scheint ja einzuschlagen.

Man sollte sich also als Besitzer eines E-Zigaretten Shops darauf vorbereiten, dass schlechtere Zeiten auf einen zukommen.

Es kursiert ja auch schon der Verdacht, dass Sie die E-Zigaretten in das Monopol holen, damit es künftig einfacher zu besteuern wäre – also vielleicht kommt demnächst auch eine Dampfsteuer !?

Persönlich frage ich mich, wielange es dauert bis Sie sich auch die Dampfsteine für Wasserpfeifen an sich reißen…

 

Man sollte das „Tabakmonpol“ umbennen in „Alleswassichinhalierenlässtmonopol“ 😉

 

Krebswarungung bei Elektronischen Zigaretten

Chemiecocktail für die LungeE-Zigarette

 
Bei dem Dampf aus der E-Shisha od. E-Zigarette entstehen Chemikalien die inhaliert werden. Die Grundsubstanz Propylenglykol reize die Atemwege, zusätzliche Aromastoffe könnten Allergien auslösen, so die Medien.

„Teilweise enthält der Dampf krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom“, warnt das DKFZ.

Jedoch sind diese Angaben und Warnungen nicht wirklich bestätigt, denn die Langzeitfolge für die Lunge bei Jugendlichen sei nicht erforscht.

 

Dass Glycerin bei zu hohen Temparaturen beider Erhitzung auch Krebserregend sein kann, sollte für jeden Shisharaucher nichts neues sein – das Glycerin ist sowohl in Shisha-Tabak als auch in E-Shishas im Liquid enthalten.

Wie ich immer sage, egal was man der Lunge zuführt und raucht oder dampft, es ist sicherlich nicht Gesundheitsfördernd.

Aber solange dies nicht zu 100% erforscht ist, und das ist nicht mal die Zigarette, kann man spekulieren was man will, wissen tut es jedenfalls keiner ganz genau welche Folgen es haben kann.

Aber was ist denn heutzutage nicht Krebserregend ? Man sollte es einfach nicht übertreiben wie mit allem.

 
Krebsforschungsinstitut für Verbot von E-Shishas an Jugendliche

 
In Deutschland und Österreich sind E-Zigaretten sowie E-Shishas derzeit nicht gesetzlich geregelt.

Das Zentrum für Krebsforschung empiehlt daher das Verbot von Elektronischen Zigaretten an Schulen, dort wo dieser Trend deutlich nach oben zeigt.

Sie haben unter anderem die Befürchtung es bestehe eine „Suchtgefahr“ bzw. eine Abhängigkeit – welche normalerweise nur Nikotin, das in herkömmlichen Zigaretten enthalten ist, verursacht.

 

Quelle: T-Online

 

Die E-Shisha für unterwegs…

XAY Shisha2Go

 

Die E-Shisha oder auch oft Shisha2Go genannt erfreut sich immer mehr Popularität.

Sie sind klein, handlich und somit immer dabei – das Prinzip ist wie bei den Elektronischen Zigaretten.

Kein Nikotin, kein Teer (da keine Verbrennung stattfindet) – Einfach Elektronisch Dampfen !

Im Normalfall handelt es sich um Einweg E-Shishas die etwa für 500-1000 Züge durchhalten bis Sie leer sind.

Akku kann und muss hierbei keiner aufgeladen werden.

Anders sieht es hier bei teureren E-Shishas (oder E-Zigaretten) aus die man mit sogenannten Liquids (ähnlich der Molasse) nachfüllen kann.

 

Bei Shisha Island gibt es die Kostengünstigen Einweg E-Shishas in verschiedenen Modellen und Geschmacksrichtungen.

 

Hier geht’s zu den E-Shishas

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